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LizenzLizenzen spielen bei Software und im Internet eine große Rolle. Je nach ihrer Funktion und dem zu lizenzierenden Produkt werden verschiedene Lizenzen unterschieden. Allgemein regelt eine Lizenz den Gebrauch oder den Umgang mit einem materiellen oder immateriellen Gut, für das ohne die gesonderte Erlaubnis keine Verwertungsrechte bestehen. Im Falle der elektronischen Medien kann sich diese entweder auf den Betrieb, auf die Weitergabe oder auf den Zweck beziehen.

Gerade bei Softwarelizenzen sind rechtlich jedoch noch immer viele Details nicht abschließend geklärt. Das betrifft besonders die Weiterveräußerung von erworbenen Lizenzen durch einen Endkunden. Im Juli 2012 stellte der Europäische Gerichtshof dazu eindeutig fest, dass ein solcher Verkauf prinzipiell rechtens ist und dem Endkunden auch gestattet werden muss. Das bedeutet, eine Einschränkung dieses Rechts etwa durch eine Klausel in den AGB wäre unwirksam, da sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde.

Allerdings binden viele Hersteller und manche Zwischenhändler ihre Produkte an eine obligatorische Aktivierung, die zusätzlich erfolgen muss, um die Software nutzen zu können. Gerade bei einem Vertrieb über das Internet ist ein solches Vorgehen inzwischen zur Regel geworden, die Aktivierung ist bei manchen Anbietern jedoch nur ein einziges Mal möglich und wird an einen E-Mail-Account oder einen Zugang direkt auf der Seite des Herstellers gebunden.

Eine Weiterveräußerung werden durch solche Praktiken aber nahezu unmöglich gemacht. Ähnlich sieht es bei vielen Produkten für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets aus, die entweder fest an ein Gerät oder ebenfalls an einen bestimmten Zugang zu einem Online-Geschäft gebunden sind. Bis zu einer endgültigen Regelung aller dieser offenen Fragen befinden sich sowohl Hersteller wie auch Verbraucher in einer rechtlichen Grauzone, angesichts der Komplexität des Themas ist jedoch kaum mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen.

Zudem ist davon auszugehen, dass in jedem Fall weitere Übergangsfristen eingeräumt werden müssen, da eine komplette Umstellung der bisherigen Handhabung technisch nicht innerhalb kurzer Zeit zu bewerkstelligen ist. Zuletzt bleibt auch noch die Frage offen, was mit bereits erteilten Lizenzen geschieht, denn auch hier ist eine nachträgliche Änderung nur schwer zu realisieren.

Über solche Lizenzen für den Gebrauch hinaus wird auch in anderen Bereichen der Umgang über Lizenzen geregelt, so z. B. der mit dem Quellcode, falls sich ein Entwickler oder ein anderer Rechteinhaber zur Veröffentlichung entscheidet. Dies ist besonders für andere Entwickler höchst bedeutend, da die Integration einzelner Abschnitte und teilweise ganzer Programme in die eigenen Projekte eine weitverbreitete und allgemein akzeptierte Praxis ist. Bei proprietärer Software ist die Lage ähnlich, unterscheidet sich aber dahin gehend, dass mit dem Verkauf des Quellcodes in der Regel auch eine weitergehende Übereignung von Benutzungsrechten einhergeht.

Lizenzen für den Gebrauch von Software und Diensten

Eine detaillierte Einschränkung und die genauen Bestimmungen für den Umgang mit kompilierten Programmen sind nicht einheitlich geregelt und unterliegen den Bestimmungen und Auflagen der Programmierer bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder den Rechteinhabern. In der Regel wird bei proprietärer Software eine teilweise oder komplette Rückübertragung in den Quellcode – das sogenannte Reverse Engineering – streng untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden, um das geistige Eigentum der Entwickler zu schützen.

Insbesondere die Hersteller von Spielen oder von Geräten mit einem speziellen, eigens entworfenen Betriebssystem arbeiten, achten streng auf die Einhaltung dieser Klauseln. In der Vergangenheit kam es bereits zu einigen teils spektakulären Gerichtsverfahren, die beispielsweise von den Herstellern von Spielkonsolen angestrengt wurden, um die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen wie den verwendeten Kopierschutz zu unterbinden.

Lizenzen werden entweder an den Datenträger selber gebunden oder an den Verbraucher. In letzterem Fall spricht man von einer Arbeitsplatzlizenz – sie genehmigt die Installation und die Verwendung des Programms auf einer festgelegten Anzahl von Computern oder ermöglichen eine Nutzung für alle Rechner eines einzelnen Unternehmen. Lizenzen, die mit einem materiellen Gut wie einem Datenträger verbunden sind, erlauben wiederum in der Regel die Benutzung auf allen Rechnern des Käufers.

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die Differenzierung von geschäftlichem und privatem Einsatz – hier wird berücksichtigt, dass durch den Betrieb einer Software bei geschäftsmäßigem Gebrauch ein Mehrwert generiert wird, der einem privaten Nutzer fehlt. Die Bedingungen der Lizenzen dürfen innerhalb des erlaubten rechtlichen Rahmens von den Herausgebern frei gestaltet werden, es liegt im eigenen Ermessen des Käufers, ob er diese zu dem angebotenen Preis akzeptiert oder nicht. Auch Webseiten und Internetdienste arbeiten mit Lizenzen, diese beziehen sich entweder auf den Dienst selber oder auf weitere Bestandteile wie eine für den Gebrauch obligatorische oder zusätzliche Software.

Es ist anzumerken, dass Lizenzen anders als Verträge nicht änderbar sind oder nachträglich verhandelt werden können – sie gelten mit dem Kauf als fester Bestandteil eines Produktes. Sie können aber selbstverständlich abgewandelt und in der neuen Version wieder in den Handel gebracht werden. Dieses findet in der Regel im Rahmen einer Überarbeitung oder Weiterentwicklung statt, bei der gleichzeitig auch eine neue Versionsnummer für die Lizenz und die Software vergeben wird.

Die Lizenz für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken

Ein weiterer sehr wichtiger Bereich ist die Verwendung von Lizenzen, die nicht den Umgang mit den fertigen Programmen, sondern mit dem Quellcode regeln. Besonders bei quelloffener Software – auch Open Source genannt – bestimmen diese sehr genau den möglichen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Algorithmen. Es gibt dabei Lizenzen, die einen sehr freien und liberalen Umgang ermöglichen – die weitgehendste ist die WTFPL (Do What The Fuck You Want To Public License), die als einzige Bedingung die Umbenennung einer Datei oder eines Dokumentes vorsieht.

Gebräuchliche Lizenzen wiederum werden von verschiedenen Non-Profit-Organisationen herausgegeben. Die bekanntesten sind etwa die BSD (Berkeley Software Distribution), deren ursprüngliche Version von der namensgebenden Universität zur Veröffentlichung von Forschungsprojekten herausgegeben wurde. Sie überlässt den Lizenznehmern weitgehende Rechte wie etwa die Möglichkeit, eigene Programme die auf dem lizenzierten Quellcode beruhen unter andere, auch weniger freizügige Lizenzen zu stellen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem Copyleft, das mehr oder weniger stark ausgeprägt sein kann.

Eine sehr gebräuchliche Lizenz mit einem starken Copyleft ist die GPL (GNU Public License) – sie erlaubt die Weitergabe von Werken nur unter der Bedingung, dass sie unter dieselbe Lizenz wie das Ausgangswerk gestellt werden. Das soll verhindern, dass ursprünglich für den freien Gebrauch bestimmte Software durch geringfügige Änderungen wieder unter einer geschlossenen Lizenz auf den Markt gebracht wird, ohne die ursprüngliche Entwickler angemessen zu berücksichtigen oder für ihren Arbeitsaufwand zu entschädigen. Zudem sorgt es für eine stete Verbreitung quellfreier Software – dadurch, dass jedes unter einer ähnlichen Lizenz Produkt sich in verschiedenen Varianten weiterverbreitet, wird in diesem Zusammenhang auch von einem viralen Effekt gesprochen.

Nicht nur Software und ihre Verbreitung wird durch Lizenzen geregelt, auch andere Medienerzeugnisse haben diese Methode adaptiert und ähnliche Regelwerke entwickelt. Darunter finden sich Musikstücke, Texte, Grafiken und Bilder oder auch technische Baupläne, Konstruktionszeichnungen und Anleitungen, die oft nach dem Vorbild der Open Source Gemeinde in Gemeinschaftsarbeit entworfen, erstellt oder designt werden. Für Homepages gibt es inzwischen bereits öffentliche Text- und Bildarchive, die zahlreiche Werke unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Eine der bekanntesten Organisationen in diesem Zusammenhang ist Creative Commons (CC), die eine Vielzahl von Lizenzen für unterschiedliche Produkte und mit unterschiedlichen Bedingungen zur Verfügung stellt. So kann ein Schöpfer sein Werk beispielsweise nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigeben oder auch jede Änderung daran untersagen. Viele bestehen zusätzlich darauf, dass bei jeder weiteren Verwendung ihr Name genannt oder ein Link auf eine bestimmte Homepage platziert wird. Das Konzept wird inzwischen auch von öffentlichen Medien aufgegriffen – so wird z. B. die im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlte Sendung Space Night nur noch mit Musik ausgestrahlt, die mit einer CC-Lizenz verbreitet wird. Der Sender reagiert damit auf die drastisch gestiegenen Forderungen vonseiten des Rechteverwerters GEMA.

Zusammenfassung

Lizenzen sind entscheidend für den Gebrauch von Software und anderen immateriellen Gütern. Sie regeln, wie ein Produkt oder Dienst genutzt, verteilt oder modifiziert werden darf. Im Bereich der Software bestehen jedoch rechtliche Grauzonen, besonders bei der Weiterveräußerung von erworbenen Lizenzen und der obligatorischen Aktivierung durch den Hersteller.

Die verschiedenen Arten von Lizenzen haben jeweils spezifische Bedingungen, die von den Herausgebern festgelegt werden. In der proprietären Software sind Einschränkungen wie das Verbot von Reverse Engineering üblich. Andererseits ermöglichen Open-Source-Lizenzen oft einen freieren Umgang mit dem Quellcode.

Die Anwendung von Lizenzen ist nicht nur auf Software beschränkt, sondern auch auf andere Medien wie Musik, Texte und technische Baupläne. Organisationen wie Creative Commons bieten eine breite Palette von Lizenzoptionen für verschiedene Medien und Anwendungen. Damit tragen sie zur Verbreitung und Anpassung von urheberrechtlich geschützten Werken bei.

Lizenzen sind in der Regel unveränderliche Vereinbarungen, die als fester Bestandteil eines Produkts gelten. Sie können jedoch im Zuge von Produktupdates oder Weiterentwicklungen modifiziert werden.

Im Allgemeinen bewegen sich sowohl Hersteller als auch Verbraucher aufgrund der Komplexität und der rechtlichen Unsicherheiten in einer Grauzone. Eine schnelle Klärung aller offenen Fragen ist unwahrscheinlich und Übergangsfristen für neue Regelungen sind zu erwarten.

Häufige Fragen und Antworten

Was regelt eine Lizenz?

Eine Lizenz regelt den Gebrauch oder den Umgang mit einem materiellen oder immateriellen Gut, für das ohne die gesonderte Erlaubnis keine Verwertungsrechte bestehen. Im Bereich der Software gibt es verschiedene Lizenzmodelle, die den Funktionsumfang und die Verbreitungsbedingungen festlegen.

Welche Unterschiede gibt es bei Softwarelizenzen?

Bei Softwarelizenzen gibt es verschiedene Modelle wie proprietäre Lizenzen, Open-Source-Lizenzen und nutzungsbasierte Lizenzen. Proprietäre Lizenzen beschränken oft den Zugriff auf den Quellcode und legen genaue Nutzungsbedingungen fest. Open-Source-Lizenzen hingegen erlauben oft eine freiere Verwendung und Modifizierung des Quellcodes.

Welche Rolle spielen Lizenzen bei urheberrechtlich geschützten Werken?

Lizenzen spielen auch bei urheberrechtlich geschützten Werken eine wichtige Rolle. Sie regeln den Umgang mit Musikstücken, Texten, Grafiken und anderen Medien. Organisationen wie Creative Commons bieten verschiedene Lizenzoptionen an, die die Nutzung und Verbreitung von Werken regeln und individuelle Bedingungen festlegen.

Bildnachweis: iStock.com/PashaIgnatov


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