Zugriffsberechtigung Begriffserklärung und Definition
Der Administrator – und nur der Administrator – ist berechtigt, jeder Datei eines, in der Topologie untergeordneten Rechners Zugriffsrechte zu erteilen, wobei über dem Administrator gleichzeitig keine weiteren Instanzen angesiedelt sind. Im Bereich des Internets sind Zugriffsberechtigungen vor allem in geschützten Bereichen, wie auch beim Verwenden von Scripten aller Art ein sehr wichtiges Arbeitsmittel.
Man kann z.B. bei UNIX-Systemen den Chmod-Befehl per FTP-Client integrieren, ändern oder auch wieder löschen. Des Weiteren kann man als Zugriffsberechtigung auch den Anspruch auf einen bezahlten oder durch [z.B. geschäftliche] Umstände bedingten Zugriff auf einen Bereich einer Webseite (sog. Payed Content) verstehen. Auch hier werden die Zugriffsrechte – zumindest indirekt – vom Administrator festgelegt.
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