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DatenschutzDer Begriff Datenschutz entstand in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Im Vergleich zu anderen Begriffen ist der Datenschutz jedoch nicht einheitlich bestimmt. Auch wird der Begriff unterschiedlich verstanden. Der Datenschutz wird unter anderem als Schutz auf das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung, als Schutz der Privatsphäre, als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und als Schutz des Persönlichkeitsrechts im Bereich der Datenverarbeitung verstanden.

Grundsätzlich wird der Datenschutz jedoch als die Idee angesehen, dass jeder Mensch das Recht hat, selber zu entscheiden, wer über dessen Daten verfügen bzw. wer Zugang zu den persönlichen Daten erhält. Des Weiteren soll der Datenschutz gerade im digitalisierten Zeitalter dem Trend entgegen wirken, dass der Staat zu viel Überwachungsmechanismen zur Verfügung hat und der gläserne Mensch nicht Realität wird.

Begriff: Datenschutz

Laut des Datenschutzgesetzes wurde dem Datenschutz die Aufgabe angedacht, personenbezogene Daten vor dem Missbrauch bei der Speicherung, Veränderung, Übermittlung und Löschung – also im Bereich der Datenverarbeitung – zu schützen. Als Missbrauch wird hier jede Verwendung der Daten angesehen, die nicht gemäß der gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Anfang der 1980er Jahre wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch festgestellt, dass auch legitime Datenverarbeitung, also die, die aufgrund eines Gesetzes erfolgt, in die Rechte des Bürgers eingreifen kann und unzulässig ist. Aus diesem sogenannten Volkszählungsurteil leitet sich in Deutschland seitdem der Begriff des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ab.

In anderen Staaten versteht man den Datenschutz zum einen als Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden, und zum anderen als Recht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten.

Laut der Europäischen Union beinhaltet der Datenschutz den Schutz der Privatsphäre von Personen während der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und gemäß des Europarats ist Datenschutz das Recht auf einen Bereich des Persönlichkeitsrechts.

Ursprünglich verband man mit dem Begriff Datenschutz auch den Schutz von Daten vor Verlust, Diebstahl oder Veränderung. Diese Bereiche werden heute jedoch mit den Begriffen Datensicherheit oder auch Informationssicherheit bezeichnet.

Bedeutung von Datenschutz

Seitdem die Digitaltechnik Einzug gehalten hat und immer mehr an Bedeutung gewinnt, steigt auch die Bedeutung des Datenschutzes. Das liegt vor allem daran, dass die Datenverarbeitung, Speicherung, Analyse, Weitergabe und auch Erfassung immer leichter werden und auch immer verbreiteter sind. Durch technische Neuerungen, zu denen beispielsweise das Internet und Mobiltelefone gehören, werden immer mehr Bereiche geschaffen, in denen eine Datenerfassung möglich ist. An diesen Daten haben sowohl öffentliche Stellen Interesse, aber auch Unternehmen.

Zu den öffentlichen Stellen gehören vor allem die Sicherheitsbehörden, die durch beispielsweise Telefon- und Computerüberwachung und Rasterfahndung die Verbrechensbekämpfung immer weiter nach vorne bringen, oder auch die Finanzbehörden, deren Interesse in erster Linie dem Geldverkehr obliegt. Im Bereich der Unternehmen sind die Daten gerade für die Erstellung von Kundenprofilen äußerst wichtig.

Aber auch im Kreditbereich sind die Daten für die Auskunfteien unverzichtbar. Mit diesen Daten stellen diese nämlich eine Prognose über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit auf. Wenn man sich diese Vielfalt der unterschiedlichen Datenverwendungsmöglichkeiten einmal vor Augen führt, ist es um so erstaunlicher, dass dem Datenschutz in der Bevölkerung keine allzu große Bedeutung beigemessen wird, obwohl gerade hier das Interesse besonders groß sein sollte.

Geschichte des Datenschutzes

Seinen Anfang nahm der Datenschutz zu Beginn der 1960er Jahre in den USA. Hier wollte die damalige Regierung unter Präsident Kennedy ein Datenzentrum errichten, das zu Verbesserung des staatlichen Informationswesens beitragen sollte. Beabsichtigt war, die Daten alle Bürger hier zu erfassen und zu speichern. Grund für diese Idee war ein nicht vorhandenes System eines Melderegisters bzw. eines Meldewesens. Auch war ein einheitliches Ausweisdokument nicht gegeben. Allerdings wurden diese Pläne als Eingriff in die verfassungsrechtlichen Rechte der Bürger angesehen. Die Pläne zur Einführung dieses Zentrums scheiterten damals im Kongress. Allerdings erwuchs daraus immer mehr die Forderung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit der die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt wird.

Mitte der 1970er Jahre wurde diese Grundlage dann geschaffen, die den Behörden die Regeln aufzeigte, wie sie mit solchen Daten umzugehen haben. Um diese Daten verarbeiten bzw. verwenden zu dürfen war es erforderlich, dass die Behörden hierfür eine Erforderlichkeit sahen. Allerdings mussten sie für die Sicherheit der Daten sorgen und eine Transparenz für die Verarbeitung vorweisen.

Die Pläne der Regierung unter Präsident Kennedy und die daraus resultierende Diskussion wurden auch in Europa bekannt. In Deutschland suchte man in der Folge dann nach einem Begriff, der dem Englischen privacy gleichgesetzt werden konnte. Die deutsche Übersetzung dieses Wortes lautet Persönlichkeitsrecht und kam aufgrund einer gewissen Sperrigkeit nicht in Frage. In der Wissenschaft wurde dann analog zu dem Begriff „Maschinenschutz“ der Begriff „Datenschutz“ geprägt bzw. geschaffen.

Das erste Gesetz zum Schutz von Daten weltweit wurde 1970 in Hessen verabschiedet. Im Jahre 1977 kam dann das Bundesdatenschutzgesetz, dessen Intention in erster Linie auf den Schutz personenbezogener Daten und in der Einführung von Datenschutzbeauftragten ausgerichtet war. Im Jahre 1981 waren in allen Bundesländern Datenschutzgesetze verabschiedet.

Als Meilenstein gilt das Volkszählungsurteil 1983, dass Bürgern erlaubt, über die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. 1995 ist eine Europäische Datenschutzrichtlinie verabschiedet worden. Seit 2001 wurde das Bundesdatenschutzgesetz regelmäßig überarbeitet. Im Zeitraum 2001 bis 2009 wurden insgesamt fünf Novellierungen auf den Weg gebracht.

Datenschutz in Deutschland

In Deutschland ist der Datenschutz nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht, wonach jeder Betroffene selber bestimmen kann, wer über welche Daten verfügen darf. Da dieses Recht aber nicht eigens erwähnt wird, sind viele Bundesländer hingegangen und haben in ihren Landesverfassungen den Datenschutz als eigenes Recht aufgenommen.

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Datenschutz sowohl für Behörden als auch für den privaten Bereich auf Bundesebene. Unter diese Regelung fallen somit alle Vereine, Unternehmen usw. und jede Person. Auf Landesebene regeln die Datenschutzgesetze den Datenschutz auf Ebene der Landes- und Kommunalbehörden. Der Datenschutz findet darüber hinaus noch in einer Vielzahl anderer Gesetze Anwendung. Zu diesen Gesetzen gehört unter anderem das Telekommunikationsgesetz. Da es sich hierbei um ein Spezialgesetz handelt, ist das Bundesdatenschutzgesetz nur ergänzend zu betrachten.

Alle Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstanbieter unterliegen der Aufsicht des Bundesdatenschutzbeauftragten. Für die Behörden der Länder obliegt die Aufsicht dem jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten. Private Unternehmen sind der jeweiligen Aufsichtsbehörde unterlegen, welche bei den entsprechenden Landesdatenschutzbeauftragten oder Landesbehörden angesiedelt sind.
Diese Konstellation hat dazu geführt, das sie EU-Kommission gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet hat, da die Datenschutzbeauftragten und Datenschutzbehörden nicht unabhängig arbeiten können, da sie der Weisungsbefugnis der Länder unterliegen.

Zusammenfassung

Datenschutz bezieht sich auf das Recht jedes Einzelnen, zu kontrollieren, wer Zugang zu seinen persönlichen Daten hat. Es schützt vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und bewahrt die informationelle Selbstbestimmung. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den 1980er Jahren den Begriff der informationellen Selbstbestimmung geprägt.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat mit dem Aufkommen der Digitaltechnologie zugenommen. Sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen haben ein wachsendes Interesse an Daten für Sicherheitszwecke oder Kundenprofile. Doch der Datenschutz findet oft nicht die gebührende Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.

Die Geschichte des Datenschutzes begann in den 1960er Jahren in den USA. In Deutschland wurde der Begriff „Datenschutz“ als Äquivalent zum englischen „privacy“ eingeführt. Seit 1970 gibt es entsprechende Gesetze und das Volkszählungsurteil von 1983 gilt als Meilenstein.

In Deutschland ist der Datenschutz als Grundrecht anerkannt und in Bundes- und Landesgesetzen verankert. Aufsichtsbehörden wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und seine Länderkollegen sind für die Überwachung verantwortlich. Allerdings gibt es Kritik an der Unabhängigkeit dieser Behörden auf EU-Ebene.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist Datenschutz?

Datenschutz bezieht sich auf das Recht jedes Einzelnen, zu kontrollieren, wer Zugang zu seinen persönlichen Daten hat. Es schützt vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und bewahrt die informationelle Selbstbestimmung.

Welche Bedeutung hat Datenschutz?

Die Bedeutung des Datenschutzes hat mit dem Aufkommen der Digitaltechnologie zugenommen. Sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen haben ein wachsendes Interesse an Daten für Sicherheitszwecke oder Kundenprofile. Doch der Datenschutz findet oft nicht die gebührende Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.

Wie hat sich der Datenschutz entwickelt?

Die Geschichte des Datenschutzes begann in den 1960er Jahren in den USA. In Deutschland wurde der Begriff „Datenschutz“ als Äquivalent zum englischen „privacy“ eingeführt. Seit 1970 gibt es entsprechende Gesetze und das Volkszählungsurteil von 1983 gilt als Meilenstein.

Bildnachweis: iStock.com/matejmo


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