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Suchmaschine für Personen Begriffserklärung und Definition

Suchmaschine für PersonenBei einer Suchmaschine für Personen wird das Internet ausnahmslos nach personenbezogenen Daten durchsucht. Nach der Aufbereitung der Suchergebnisse unterscheidet man Suchmaschinen, die Fotos, Nachrichten und Adressen, die zu einem Namen gefunden wurden aus Webseiten rausziehen und auf einer Suchergebnisseite zusammenfassen und Suchmaschinen, die zu einem Namen gefundene Webseiten mit aufschlussreichen Daten (z.B. Profile in sozialen Netzwerken etc.) auf Ergebnisseiten einzeln auflisten. Auch nach der Form der Datenverarbeitung kann eine Suchmaschine für Personen unterschieden werden. Hier differenziert man zwischen Suchmaschinen, die personenbezogene Daten speichern und einen eigenen Suchindex aufbauen, und Suchmaschinen, die gefundene Daten nur anzeigen und eine Live Suche durchführen.

Art der Daten

Suchmaschinen können unterschiedliche Arten von Daten durchsuchen. Man unterteilt diese zunächst in „Dokumententypen“ wie Bild, Video, Ton oder Text. In Abhängigkeit von der Gattung werden die Ergebnisseiten gestaltet. Bei einer Textsuche wird ein Textfragment angezeigt, welches die gesuchten Begriffe enthält. Bildsuchmaschinen stellen die passenden Bilder in einer Miniaturansicht dar. Ein hoher Anteil aller Suchanfragen betrifft aktuell Personen und deren Aktivitäten. Eine weitere Einschränkung auf eine Untermenge aller Daten bei einer Gattung ist je nach Datengattung möglich. Im Allgemeinen bewerkstelligt man das über zusätzliche Suchparameter, die einen Teil der gespeicherten Daten ausschließen. Suchmaschinen können sich auch darauf beschränken, nur passende Dokumente aufzunehmen. Dies können beispielsweise Suchmaschinen sein, die ausschließlich Dokumente in einer bestimmten Sprache, einem bestimmten Dateiformat, oder aber nur Dokumente von Universitäten verarbeiten.

Technologie

Der Suchindex für eine Suchmaschine für Personen erfolgt entweder über eine API, bei der Datensätze übermittelt werden, oder über einen Crawler, der Webseiten indiziert und das Web durchsucht. Webseitenbetreiber können für die semantische Kennzeichnung von Personendaten Mikroformate benutzen. Vorhanden sind z.B. Mikroformate für Personen oder auch soziale Beziehungen.

Individualisierung von Datensätzen

Datensätze dieser Form lassen sich exakt einer Person zuordnen. Zum Namen müssen noch Merkmale hinzugenommen werden, die die Person eindeutig identifizieren. Meist sind dies Lebens- und Wirkungsdaten, wie Lebensdaten, Beruf oder aber auch Pseudonyme. Neben diesen Datensätzen, die eine Person eindeutig identifizieren existieren auch Datensätze, die auf einen Namen zurückzuführen sind. Diese können auf mehrere Personen zutreffen. Für Personensuchmaschinen ist die Individualisierung der Datensätze, also die eindeutige Zuordnung von Datensätzen zu einer Person, eine extreme Herausforderung da diese aus verschiedenen Quellen gewonnen werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass mehrere Personen mit gleichem Vor- und Nachnamen in derselben Stadt, im schlimmsten Fall sogar noch in derselben Straße wohnen. Hier ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, da bei der Aggregation der erhaltenen Daten Informationen über verschiedene Personen vermischt würden.

Suchmaschinen-Arten

Indexbasierte Suchmaschinen sind heute die wichtigste Art von Suchmaschinen. Hierbei werden passende Dokumente eingelesen und ein Index angelegt. Die aufwendige Pflege und Speicherung des Index ist nachteilhaft, die Beschleunigung des Suchvorgangs ist allerdings von Vorteil. Bei Metasuchmaschinen werden die Suchanfragen gleichzeitig an mehrere indexbasierte Suchmaschinen geschickt. Die Ergebnisse werden miteinander kombiniert. Da es sich hierdurch um eine größere Datenmenge handelt, ist die Anfragebearbeitung relativ lang. Durch reine Mehrheitsfindung ist das Ranking von einem niedrigen Wert und das Ergebnis wird unter Umständen auf das Ergebnis der schlechtesten Suchmaschine herabgesetzt. Metasuchmaschinen sollten vor allem bei selten vorkommenden Begriffen eingesetzt werden. Hybridformen besitzen einen eigenen, aber oft recht kleinen Index. Auch andere Suchmaschinen werden befragt und die Ergebnisse werden dann kombiniert. Die gefundenen Seiten sind immer aktuell, da die Echtzeitsuchmaschinen den Indexierungsvorgang erst nach einer Anfrage starten. Sollen aber weniger gängige Suchbegriffe gefunden werden, so ist die Qualität der Ergebnisse auf Grund der fehlenden breiten Datenbasis schlecht. Verteilte Suchmaschinen sind relativ neu. Hierbei wird die Suchanfrage an viele einzelne Computer weitergeleitet. Diese verfügen jeweils über eine eigene Suchmaschine und führen die Ergebnisse zusammen. Aufgrund der Dezentralisierung ist die Ausfallsicherheit ziemlich hoch. Allerdings ist es schwierig das Ranking, also die Sortierung der passenden Dokumente nach der Relevanz für die Anfrage zu lösen.

Datenschutz & Recht

Eine Suchmaschine für Personen, die also Informationen über lebende Personen liefert, unterliegt dem jeweils gültigen Datenschutzgesetz. Es ist nicht eindeutig geregelt, welcher Zuständigkeit eine Suchmaschine für Personen bei grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen unterliegt. Beispiel: Firmensitz der Personensuchmaschine befindet sich in England, die Person, von der Daten erhoben werden sollen, lebt in Deutschland. Durch eine Suchmaschine für Personen werden nur allgemein zugängliche Daten gefunden. Datenschützer sehen die Darstellung der Ergebnisse aber trotzdem kritisch, da die Daten von der Suchmaschine für Personen aufbereitet werden. Die rechtliche Zulässigkeit der Suchmaschine für Personen wird immer wieder in Frage gestellt. Oftmals wird die Frage aufgeworfen, ob Fotos, die als Thumbnails dargestellt werden, zulässig sind und ob die kategorisierte Zusammenstellung der gesammelten Informationen, die zu einem bestimmten Namen gehören Persönlichkeitsrechte, oder aber Datenschutzvorschriften verletzen. Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Dieses besagt, dass eine Vervielfältigung, wie auch eine „öffentliche Zugänglichmachung“ untersagt sind. Die Suchmaschine für Personen findet aber oftmals neben den zu einem Namen passenden Informationen auch Bilddateien, die am Computer betrachtet werden können. Es handelt sich hier um eine Vervielfältigung, für die der Betreiber der Suchmaschine für Personen entweder eine gesetzliche Genehmigung, oder aber die Einwilligung des Rechteinhabers benötigt. Da die Bilder automatisch gespeichert werden, kann die Genehmigung nicht immer eingeholt werden. Oftmals wird daher davon ausgegangen, dass jeder, der sein Bild ins Netz stellt, stillschweigend in eine Auswertung und Verwendung einwilligt. Man geht auch davon aus, dass der User weiß, dass in die Webseiten-Programmierung ein Code eingebaut werden kann der das Auslesen per Crawler unterbindet. Gegner dieser Theorie sagen, dass ein stillschweigendes Einverständnis nicht immer unterstellt werden kann. Wer Inhalte ins Netz stellt, so die Gegner, müsse sich gefallen lassen, dass auf die Daten zugegriffen oder diese sogar verlinkt werden. Die Zugänglichmachung, das Kopieren und Speichern auf fremden Servern sei aber deutlich zu unterscheiden. Das Urheberrecht ist auch bei Textauszügen „Snippets“ zu beachten. Außerdem kritisiert wird, dass bei den „Snippets“ Textstücke oft aus dem Zusammenhang gerissen werden, da sie automatisch ausgesucht werden. Der Gesuchte kann hierdurch in einem schlechten Licht erscheinen. Gerichte haben allerdings entschieden, dass keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vorliegt da bekannt sei, dass es sich nicht um eine menschliche Meinung und/oder Aussage handelt, sondern um automatisch generierte Textauszüge.
Der Betreiber einer Suchmaschine für Personen muss allerdings die Darstellung der Thumbnails (Bilder) unterlassen, wenn der Rechteinhaber einen entsprechenden Hinweis gibt. Datenschutzrechtliche Aspekte werden darüber hinaus in die Diskussion eingebracht. Die Suchmaschine für Personen erzeugt eine umfangreiche Sammlung an Daten zu einer bestimmten Person oder auch zu mehreren Personen mit dem gleichen Namen. Die Daten werden durcheinandergewirbelt und sind nicht mehr einer Person zuzuordnen, was eventuell ein falsches Bild der Person(en) ergeben kann. Die Betreiber der Suchmaschinen berufen sich darauf, dass es sich um Daten handelt die frei für jedermann abrufbar im Internet stehen. Allerdings liegt aber in der stark konzentrierten Form der Darstellung vieler Personen-Daten eine sehr viel größere Beeinträchtigung als in der Abrufbarkeit von Informationen auf verschiedenen Webseiten vor.
Wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an der Erhebung, Speicherung und Veränderung überwiegt ist eine Erhebung unzulässig. Die Betreiber können sich wohl nur darauf berufen, selbst keine Daten zu erheben oder zu speichern, sondern nur auf externe Datensätze zu verlinken. Auf der Betreiber-Homepage sollte deutlich der Hinweis angebracht sein, dass es sich um fremde Inhalte handelt auf die verlinkt wird. Dem Betroffenen muss zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich über die gespeicherten Daten, Zweck, Empfänger, etc. zu informieren (§ 34 BDSG). Außerdem muss der Betroffene die Sperrung, Berichtigung oder Löschung von Daten verlangen können. (§35 BDSG).

Zusammenfassung

Personenbezogene Suchmaschinen durchforsten das Internet speziell nach Daten von Personen, die sie entweder als Gesamtergebnisse oder individuell aufgelistet präsentieren. Je nach Technologie werden diese Daten entweder in Echtzeit gesucht oder aus einem vorher erstellten Suchindex gezogen. Dabei können verschiedene Arten von Informationen wie Fotos, Adressen und Profile aus sozialen Netzwerken abgerufen werden.

Die Individualisierung der Datensätze stellt eine große Herausforderung dar. Es muss sichergestellt werden, dass die gesammelten Informationen einer bestimmten Person korrekt zugeordnet werden, um Fehler und Verwechslungen zu vermeiden. Dafür werden zusätzliche Merkmale wie Lebensdaten oder Berufe genutzt.

Es gibt verschiedene Arten von Suchmaschinen, darunter indexbasierte, Metasuchmaschinen und hybride Formen. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Geschwindigkeit, Datenmenge und Qualität der Suchergebnisse.

Suchmaschinen für Personen bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Rahmen. Sie unterliegen Datenschutzgesetzen und müssen sich mit Fragen des Urheberrechts auseinandersetzen. So ist die Darstellung von Thumbnails oder Textausschnitten („Snippets“) oft rechtlich umstritten.

Die Datenschutz-Debatte konzentriert sich oft auf die potenzielle Gefahr einer falschen Darstellung von Personen, da aggregierte Daten ein verzerrtes Bild ergeben können. Betreiber solcher Dienste müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten, um rechtskonform zu agieren.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine Suchmaschine für Personen?

Bei einer Suchmaschine für Personen handelt es sich um eine spezielle Art von Suchmaschine, die das Internet gezielt nach personenbezogenen Daten durchsucht. Die Suchergebnisse werden entweder als Gesamtergebnisse zusammengefasst oder individuell aufgelistet. Zudem gibt es verschiedene Arten von Suchmaschinen, je nachdem welche Technologie und Datenverarbeitung sie verwenden.

Wie funktioniert eine Suchmaschine für Personen?

Eine Suchmaschine für Personen durchsucht das Internet nach personenbezogenen Daten, wie Fotos, Nachrichten, Adressen oder Profilen in sozialen Netzwerken. Dabei werden entweder Suchmaschinen eingesetzt, die diese Daten aus Webseiten ziehen und zusammenfassen, oder solche, die Webseiten mit aufschlussreichen Daten einzeln auflisten. Die Suche kann entweder in Echtzeit erfolgen oder basierend auf einem vorher erstellten Suchindex.

Welche Arten von Daten kann eine Suchmaschine für Personen durchsuchen?

Eine Suchmaschine für Personen kann verschiedene Arten von Daten durchsuchen, wie zum Beispiel Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder Texte. Je nach Art der Daten werden die Suchergebnisse entsprechend gestaltet. So werden bei einer Textsuche Textfragmente angezeigt, die die gesuchten Begriffe enthalten, während bei einer Bildsuche die passenden Bilder in Miniaturansicht dargestellt werden.

Welche Rolle spielen Technologie und Datenverarbeitung bei einer Suchmaschine für Personen?

Die Technologie und Datenverarbeitung spielen eine wichtige Rolle bei Suchmaschinen für Personen. Der Suchindex kann entweder über eine API erstellt werden, bei der Datensätze übermittelt werden, oder über einen Crawler, der Webseiten indiziert und das Web durchsucht. Zudem können Mikroformate zur semantischen Kennzeichnung von Personendaten genutzt werden.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei einer Suchmaschine für Personen zu beachten?

Suchmaschinen für Personen unterliegen dem jeweils gültigen Datenschutzgesetz. Die rechtliche Zulässigkeit der Suchmaschine und die Nutzung von Thumbnails oder Textausschnitten können jedoch umstritten sein. Zudem gibt es Fragen zum Urheberrecht und der Darstellung von personenbezogenen Daten auf aggregierten Ergebnisseiten. Datenschutzrechtliche Aspekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Bildnachweis: iStock.com/alubalish


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