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GewinnGewinn (betriebswirtschaftlich) ist die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand und wird als Periodengewinn (Gewinn in einer Rechnungsperiode) oder als Stückgewinn (Gewinn je Leistungseinheit) ausgedrückt. Allgemein bezeichnet man Gewinn (betriebswirtschaftlich) als positiven Erfolg einzelwirtschaftlicher Tätigkeit.

Solange kein Bezug zu anderen Größen, wie zum Beispiel zur Höhe des Kapitals, das zur Erzielung des Gewinnes benötigt wurde, hergestellt wird, ist die Aussagekraft der Kennzahl Gewinn (betriebswirtschaftlich) relativ gering. Zumeist spiegelt der ausgewiesene Gewinn (betriebswirtschaftlich), der im Gesetz als Jahresüberschuss nach § 275 Abs.2 Nr. 20 HGB bezeichnet wird, nicht das tatsächliche Ergebnis der Geschäftstätigkeit, da dies durch gesetzliche Bestimmungen verhindert wird (Stille Reserven, Niederstwertprinzip, Rücklagen).

In der internen Kosten– und Leistungsrechnung wird der Gewinn (betriebswirtschaftlich) folgendermaßen ermittelt: G = E – K mit G: Gewinn, E: Erlös bzw. Leistungen, K: Kosten. Der Gewinn (betriebswirtschaftlich) ist also der Unterschied zwischen Erlös bzw. Leistungen und Kosten.

Betrachtet man den Gewinn gesamtunternehmerisch, so orientiert sich dieser an handelsrechtlichen Vorschriften und zeigt das Gesamtergebnis oder auch den Unternehmenserfolg auf. Unternehmenserfolg= Erträge – Aufwendungen.

Ökonomie

Das Streben nach Gewinn (betriebswirtschaftlich) ist ein Merkmal jedes Betriebes in der Marktwirtschaft.
Der Unternehmer wird motiviert, die Bedürfnisse vorhandener und potentieller Kunden zu erkennen und zu befriedigen und sich ggf. veränderten Marktverhältnissen anzupassen. Nicht freiheitliche Wirtschaftsordnungen, auch Planwirtschaft genannt, setzen an die Stelle des Gewinnstrebens ein Prinzip der Planerfüllung. Es kann so aber keine Koordination einzelner Pläne über den Marktmechanismus erreicht werden. Die Koordination muss über einen zentralen Plan stattfinden.

Ermittlung des Gewinns

Im Rechnungswesen der Unternehmen erfolgt die Gewinnermittlung in den als Erfolgsrechnung bezeichneten Systemen. Der konkrete Inhalt des Gewinnbegriffes kann sich nach Zweck und Ausgestaltung der Erfolgsrechnung wandeln. Wirklich messbar wird der der Gewinn (betriebswirtschaftlich) erst durch die Ermittlungsregeln der Erfolgsrechnung. Die verschiedenen Systeme der Erfolgsrechnung können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der reale Gewinn ist daher nicht immer eindeutig bestimmbar. Die Erfolgsrechnung aber zählt zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Gebieten der BWL.

In der Betriebswirtschaftslehre ist der bevorzugte Oberbegriff aller Gewinnbegriffe der des Erfolges. Man kennt die Periodenerfolgsrechnung (Ermittlung des Erfolges innerhalb einer Wirtschaftsperiode, z. B. Geschäftsjahr), die Stückerfolgsrechnung (Gewinnbeitrag einer einzelnen Produkteinheit), sowie die Investitionsrechnung. (Messung des Erfolgsbeitrags etwa eines Maschinenparkes über dessen gesamten Nutzungszeitraum).

Bei der Periodenerfolgsrechnung ergibt sich die Schwierigkeit, die positiven Ertrags-bzw. Erlös und die negativen Aufwand bzw. Kosten Komponenten auf die jeweilige zu betrachtende Periode zuzurechnen.

Wirtschaftliche Erfolgskomponenten, die mehrere Perioden betreffen, müssen aufgespalten und so einzelnen Perioden zurechenbar gemacht werden. Dies nennt man auch Periodisierung. Bei der Investitionsrechnung besteht das Problem nicht. Dafür hat man hier aber das Problem der Zurechenbarkeit der Erfolgskomponenten auf das Investitionsobjekt.

Besondere Bedeutung haben die verschiedenen Systeme der Periodenerfolgsrechnung. Einerseits müssen die Unternehmen periodenbezogen gegenüber Dritten (Kapitalgeber, Staat etc.) Rechenschaft über das Ergebnis des wirtschaftlichen Handelns ablegen. Dies bezeichnet man als externes Rechnungswesen. Andererseits wollen die Unternehmen zum Zwecke der Unternehmensleitung die zahlreich verflochtenen Aktivitäten des Betriebes aufzeigen. (Internes Rechnungswesen).

Keine größeren Probleme bei der Periodisierung gibt es, wo eine Vielzahl von Aktivitäten zum Periodenerfolg beitragen und die Länge des Geschäftsprozesses im Verhältnis zur Bezugsperiode kurz ist. (Sorten- oder Serienfertigung, kurzzyklisch). Beispielsweise im Anlagenbau aber ist die Zurechnung von Erträgen und Aufwendungen schwierig, da hier eine langfristige und projektweise Leistungserbringung vorherrscht.

Gewinnermittlung nach Handelsrecht (Externes Rechnungswesen)

Im externen Rechnungswesen dient die Gewinnermittlung dem Schutz der Gläubiger, der Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Jahresüberschusses, zur Information der Anteilseigner und letztlich zur Ermittlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen. Die Gewinnermittlung kann nicht in das Belieben der Unternehmen gestellt werden. Daher existieren im deutschen Recht und hier hauptsächlich im HGB und in den Steuergesetzen detaillierte Ermittlungsvorschriften.

Im Handelsrecht ist die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 Abs. 2 HGB eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. In der betriebswirtschaftlichen Terminologie sind die Begriffe Aufwand und Ertrag nur so zu verwenden und beziehen sich auf den handelsrechtlichen Gewinn bzw. Verlust.

Gewinnermittlung nach Steuerrecht

Im Steuerrecht liegt ein Gewinn im Sinne der nominellen Kapitalerhaltung vor, sofern das Eigenkapital am Periodenende das Eigenkapital am Ende der vorangegangenen Periode – vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen – übersteigt.
Im Steuerrecht unterscheidet man folgende Gewinnermittlungsarten:

  • Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG
  • Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen § 13 a Abs. 3-6 EStG
  • Gewinnermittlung bei Betrieben mit Handelsschiffen im internationalen Verkehr § 5a EStG

Ist der Finanzbehörde die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich, so wird eine Schätzung nach § 162 AO durchführen. Das Ergebnis der Schätzung wird dann einer der Gewinnermittlungsarten zugeordnet.

Das interne Rechnungswesen (Kalkulatorischer Gewinn)

Das interne Rechnungswesen kann von den Unternehmen frei ausgestaltet werden, da es internen Steuerungszwecken dient. Allerdings haben sich auch hier Standards herausgebildet. Im internen Rechnungswesen spricht man nicht von Gewinn, sondern vom Betriebsergebnis. Dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen Leistungen und Kosten. Kosten und Leistungen weichen in der Ermittlung ab und differieren auch in der Höhe gegenüber den Aufwendungen und Erträgen.

Man spricht von einem neutralen Aufwand wenn Aufwendungen nicht auch Kosten sind. Abweichungen der Kosten von den Aufwendungen sind kalkulatorische Kosten.

Bildnachweis: iStock.com/fizkes


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