Um es direkt auf den Punkt zu bringen: niemand außer Google kann eine „top 10 Garantie“ im allgemeingültigen Sinn geben, da nur Google die eigenen Algorithmen kennt und diese mit garantiert zum Vorteil kommerzieller Webseiten beeinflussen kann. Google denkt natürlich nicht im Traum daran, da Google mit branchenspezifischer Werbung (sog. Google Ads) enorme Gewinne erzielt. Kommen wir also zu den praxisrelevanten Interpretationen einer top10 Garantie im Sinne der Abrechnung von SEO-Leistungen:
Neben der puren „Garantie“ im Sinne einer verpflichtenden Zielerreichung gibt es natürlich die Möglichkeit, nach Erreichung einer top10 Platzierung abzurechnen. Dieses erfolgsabhängige Modell ist streng genommen keine top10 Garantie, sondern schlicht ein ausschließlich auf Platzierungen der ersten Suchergebnisseite basierendes Abrechnungsmodell für die Suchmaschinenoptimierung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine erfolgsbasierte Abrechnung der Suchmaschinenoptimierung durch uns möglich; diese ist jedoch nicht auf eine reine top10-Garantie reduziert. Wir finden vielmehr Lösungen zur Abrechnung von SEO, die für beide Seiten passen und auch die erforderlichen Reinvestitionen beider Parteien ermöglichen, um nicht nur kurz-, sondern insbesondere auch mittel- und langfristiges SEO-Wachstum zu ermöglichen.
Unsere Prämisse ist, dass es uns nur dann gut geht, wenn es unseren Kunden gut geht. Nicht zuletzt deshalb haben wir als Basis besonders erfolgsversprechender Webseiten auch die Möglichkeit der erfolgsbasierten Abrechnung nach top Platzierungen eingeführt.
Eine reine top10 Garantie für Google-Platzierungen ist bei uns nicht möglich, wohl aber eine Abrechnung anhand der top Platzierungen bei Google.
Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der professionellen Suchmaschinenoptimierung in Ihrem individuellen Fall.