Das Wort Crack stammt ursprünglich aus den späten 70er und frühen 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Gemeint waren damit in erster Linie modifizierte Kopien von Computerspielen, bei denen sogenannte Cracker die Kopierschutzmaßnahmen entfernt oder umgangen hatten, damit sich die Spiele ohne die vorgesehene Prüfung kopieren und weitergeben ließen. Häufig wurden die kopierten Spiele von den Crackern mit eigenen Intros versehen, die in Bezug auf die Virtuosität der grafischen und klanglichen Effekte die Originalspiele weit übertrafen.
Da spätestens seit den 1980er Jahren nicht mehr nur Computerspiele, sondern letztendlich alle Arten von Computerprogrammen mit Kopierschutzmaßnahmen ausgestattet wurden, nahm alsbald auch die Verbreitung diesbezüglicher Cracks rapide zu. Tatsächlich entstand eine wahre Crack-, Cracker- oder auch Warez-Szene, aus der sich einige Gruppierungen über lange Zeit halten konnten. Allerdings hat sich die Art, auf die Software im Allgemeinen und Spiele im Besonderen gecrackt werden, im Laufe der Zeit parallel zur Weiterentwicklung von Kopierschutzmaßnahmen stark gewandelt. Heute kann der Begriff sowohl eine veränderte Programmdatei als auch ein separates Werkzeug oder eine technische Modifikation bezeichnen, die eine Schutz- oder Lizenzprüfung umgeht.
Für jeden Kopierschutz der entsprechende Crack
Um verschiedene Arten von Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, ist ein auf das jeweilige Schutzverfahren abgestimmter Crack erforderlich. Eine bekannte Art ist dabei der sogenannte Lizenznummercrack beziehungsweise Keymaker oder Key Generator, der gemeinhin auch kurz als KeyGen bezeichnet wird. Die Besonderheit eines KeyGens ist, dass sich damit Lizenznummern, Seriennummern und Keys erzeugen lassen, die für die Aktivierung von Software vorgesehen sind. Damit das möglich ist, muss die Logik gültiger Lizenznummern nachvollzogen oder nachgebildet werden. Ein KeyGen verändert die Software daher nicht zwingend selbst, sondern erzeugt Eingaben für deren Lizenzprüfung.
Alternativ dazu können Serials mithilfe eines Debuggers während einer Prüfroutine in der Software untersucht werden. Als Reaktion auf die Verbreitung statischer Lizenzschlüssel führten viele Softwareentwickler zusätzliche Aktivierungen per Telefon oder Internet ein. Auch solche Verfahren sind jedoch nicht automatisch unangreifbar. Moderne Lizenzsysteme können lokale Prüfungen mit serverseitigen Kontrollen, Kontobindungen oder regelmäßig erneuerten Berechtigungen kombinieren.
Eine weitere Variante ist der No-CD-Crack oder No-DVD-Crack, mit dem sich Spiele beziehungsweise Programme auch ohne Original-CD beziehungsweise Original-DVD starten lassen. In der Regel wird dabei für jede Anwendung ein spezieller Crack, der eigens für diese programmiert wurde, benötigt. Dabei kann es sogar sein, dass ein neuer Crack benötigt wird, sobald das Programm gepatcht wurde. Darüber hinaus gibt es Emulatoren und sogenannte Mini-Backup-Images, die beim Starten einer Software das Vorhandensein eines Kopierschutzes beziehungsweise einer Original-CD respektive Original-DVD vortäuschen.
Außerdem gibt es Cracks, mit denen sich Demoversionen, die entweder nur für eine bestimmte Dauer oder in einem im Vergleich zur finalen Kaufversion stark limitierten Umfang nutzbar sind, in vermeintliche Vollversionen umwandeln lassen. Damit ein solcher Crack funktioniert, müssen die gesperrten Funktionen oder Inhalte bereits in den ausgelieferten Dateien vorhanden sein. Werden sie erst nach dem Kauf serverseitig bereitgestellt, reicht eine lokale Modifikation der Demoversion nicht aus.
Cracks, KeyGens und manipulierte Installationsdateien aus unbekannten Quellen bergen zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Da sie ausführbaren Code enthalten und häufig erhöhte Zugriffsrechte verlangen, können sie Schadsoftware oder unerwünschte Veränderungen am System verbergen. Eine scheinbar funktionierende Umgehung ist deshalb kein Nachweis dafür, dass die Datei technisch sicher ist.
Die Rechtslage in Bezug auf Cracks
Die Rechtslage in Bezug auf Cracks kann von Land zu Land stark variieren. Darüber hinaus kann die rechtliche Beurteilung aber auch innerhalb eines Landes von der konkreten Software, der Lizenz, der Art der Schutzmaßnahme und dem Verwendungszweck abhängen. Ein Kriterium dabei, ob die Erstellung, Verbreitung oder Nutzung eines Cracks legal oder illegal ist, ist zunächst die Art, in der er erstellt und eingesetzt wurde.
Ein weiteres Kriterium bezieht sich direkt auf die Funktionsweise des Cracks. Doch auch auf Basis dieser beiden Kriterien lässt sich keine allgemeingültige Aussage über die jeweils verbindliche Rechtslage treffen. In Deutschland können bestimmte Änderungen an Software etwa zur Herstellung der Interoperabilität unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis, Lizenzprüfungen oder wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
In Bezug auf das Aushebeln eines Kopierschutzes sind insbesondere das Urheberrecht, der konkrete Nutzungsvertrag und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Auch der Besitz eines Originaldatenträgers macht die Verwendung oder Weitergabe eines Cracks nicht automatisch zulässig. Von der Modifikation selbst zu unterscheiden sind außerdem die Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Software. Für eine verbindliche Bewertung eines konkreten Falls ist fachkundige Rechtsberatung erforderlich.
Nutzen und Grenzen technischer Schutzmaßnahmen
Dass Cracks nicht gerne von der Softwareindustrie gesehen werden, dürfte jedenfalls klar sein, wenngleich sich die Auswirkungen, die sie tatsächlich auf den Softwaremarkt haben, nicht pauschal beziffern lassen. Ungeachtet dessen stehen Kopierschutzmaßnahmen in der Kritik, da die Kosten für ihre Entwicklung in letzter Instanz von ehrlichen Kunden, die sich die Software kaufen, mitgetragen werden und technische Schutzverfahren die unerlaubte Verbreitung nicht in jedem Fall dauerhaft verhindern.
Als Beispiel ist zu nennen, dass der Versuch, ein Cracken allein durch das Verschlüsseln, Verschleiern oder Komprimieren des Binärcodes einer Software zu verhindern, nur begrenzten Schutz bietet. Programme müssen zumindest die für ihre Ausführung erforderlichen Bestandteile auf dem jeweiligen System verarbeiten. Dadurch können Teile der Programmlogik grundsätzlich analysiert werden, auch wenn Verschlüsselung und Codeverschleierung den Aufwand dafür deutlich erhöhen können.
Ein nennenswerter Nutzen von Verschlüsselung, Komprimierung oder Codeverschleierung besteht daher vor allem darin, Analyse und Manipulation zu erschweren. Sie verhindern das Verändern einzelner Bytes jedoch nicht grundsätzlich und bieten allein keinen vollständigen Schutz. Zudem ist die unerlaubte Verbreitung einer abgewandelten Programmkopie rechtlich von der bloßen technischen Analyse zu unterscheiden und kann Urheberrechte verletzen. Wirksamer Schutz beruht deshalb häufig auf mehreren Ebenen, beispielsweise auf Integritätsprüfungen, serverseitigen Funktionen und einer geeigneten Lizenzverwaltung.
Zusammenfassung
Der Begriff Crack stammt aus den späten 70er und frühen 80er Jahren und bezog sich ursprünglich vor allem auf modifizierte Kopien von Computerspielen, bei denen der Kopierschutz entfernt oder umgangen wurde. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff auf alle Arten von Software ausgeweitet und es hat sich eine spezialisierte Cracker-Szene entwickelt.
Es gibt verschiedene Methoden, um Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, einschließlich sogenannter KeyGens und No-CD-Cracks. KeyGens erzeugen Lizenznummern oder Aktivierungsschlüssel, während No-CD-Cracks den Start von Programmen ohne das ursprünglich geprüfte Originalmedium ermöglichen.
Die Rechtslage rund um das Thema Cracking ist komplex und variiert von Land zu Land. Bestimmte Änderungen an Software können unter engen Voraussetzungen zulässig sein. Daraus lässt sich jedoch keine pauschale Erlaubnis zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen oder zur Verbreitung veränderter Software ableiten.
Die Verschlüsselung und Verschleierung von Software können eine Analyse erschweren, bieten aber keinen absoluten Schutz gegen Cracking. Die Entwicklung und Pflege solcher Schutzmaßnahmen verursacht zusätzlichen Aufwand und kann sich auch auf rechtmäßige Nutzer auswirken.
Letztlich stellt das Cracken von Software eine Herausforderung für Entwickler und Rechtssysteme dar, da es einen ständigen Wettlauf zwischen neuen Sicherheitsmechanismen und Methoden zu deren Umgehung gibt. Hinzu kommt das Sicherheitsrisiko manipulierter Dateien aus unbekannten Quellen.
Häufige Fragen und Antworten
Ein Crack ist eine veränderte Programmdatei, ein Werkzeug oder eine andere technische Modifikation, mit der eine Schutz- oder Lizenzprüfung von Software umgangen wird. Ursprünglich waren Cracks vor allem bei Computerspielen verbreitet, mittlerweile bezieht sich der Begriff auf unterschiedliche Arten von Software.
Ein KeyGen ist ein Programm, das Lizenznummern, Seriennummern oder Aktivierungsschlüssel erzeugt. Dazu bildet es die Logik nach, anhand derer eine Software formal gültige Schlüssel erkennt. Es verändert die geschützte Software nicht zwingend selbst.
Ein No-CD-Crack ist eine Modifikation einer Software, die den Start des Programms ohne die vorgesehene Prüfung der Original-CD oder Original-DVD ermöglicht. Ob sein Einsatz zulässig ist, hängt nicht allein davon ab, ob das Originalmedium vorhanden, verloren oder beschädigt ist.
Die rechtliche Lage bei Cracks kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt vom konkreten Einzelfall ab. Maßgeblich können unter anderem die Art der Schutzmaßnahme, die Softwarelizenz, der Zweck der Änderung sowie eine mögliche Vervielfältigung oder Verbreitung sein. Eine zulässige Softwaremodifikation ist nicht mit einer allgemeinen Erlaubnis zur Umgehung von Kopierschutz gleichzusetzen.
Verschlüsselung und Codeverschleierung können die Analyse und Manipulation von Software erschweren. Sie bieten jedoch keinen absoluten Schutz, weil ausführbarer Code auf dem verwendeten System zumindest teilweise verarbeitet werden muss. Außerdem erhöhen solche Maßnahmen den Aufwand für Entwicklung, Prüfung und Wartung und können sich auf rechtmäßige Nutzer auswirken.
