Das Wort Crack stammt ursprünglich aus den späten 70er und frühen 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Gemeint waren damit in erster Linie Kopien von Computerspielen, bei denen sogenannte Cracker die Kopierschutzmaßnahmen entfernt hatten, damit sie die Spiele kopieren und so an Freunde weitergeben konnten. Häufig wurden die kopierten Spiele von den Crackern mit eigenen Intros versehen, die in Bezug auf die Virtuosität der grafischen und klanglichen Effekte die Originalspiele weit übertrafen.
Da spätestens seit den 1980er Jahren nicht mehr nur Computerspiele, sondern letztendlich alle Arten von Computerprogrammen mit Kopierschutzmaßnahmen ausgestattet wurden, nahm alsbald auch die Verbreitung diesbezüglicher Cracks rapide zu. Tatsächlich entstand eine wahre Crack-, Cracker- oder auch Warez-Szene, aus der sich einige Gruppierungen sogar bis heute halten konnten. Allerdings hat sich die Art, auf die Software im Allgemeinen und Spiele im Besonderen „gecrackt“ werden, im Laufe der Zeit parallel zur Weiterentwicklung von Kopierschutzmaßnahmen stark gewandelt.
Für jeden Kopierschutz der entsprechende Crack
Um die verschiedenen Arten von Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, braucht man einen entsprechenden Crack. Eine gängige Art von Crack ist dabei der sogenannte Lizenznummercrack beziehungsweise Keymaker oder Key Generator, der gemeinhin auch kurz als KeyGen bezeichnet wird. Die Besonderheit eines KeyGens ist, dass sich damit Lizenznummern, Seriennummern und Keys, die für die Aktivierung von Software benötigt werden, erstellen lassen. Damit das möglich ist, muss der Cracker einen speziellen Algorithmus anwenden, wofür er an sich Kenntnisse über die originalen Lizenznummern respektive deren Algorithmus benötigt.
Alternativ dazu können die „Serials“ auch mithilfe eines Debuggers während der Prüfroutine direkt aus der Software ausgelesen werden. Da die Verbreitung von KeyGens unvermeidbar scheint, setzen immer mehr Softwareentwickler auf eine zusätzliche Aktivierung per Telefon oder Internet. Allerdings können anhand der dabei vergebenen Aktivierungsschlüssel abermals weitere Schlüssel generiert werden.
Eine weitere Variante ist der No-CD-Crack oder No-DVD-Crack, mit dem sich Spiele beziehungsweise Programme auch ohne Original-CD beziehungsweise Original-DVD starten lassen. In der Regel wird dabei für jede Anwendung ein spezieller Crack, der eigens für diese programmiert wurde, benötigt. Dabei kann es sogar sein, dass immer wieder ein neuer Crack benötigt wird, sobald das Programm gepatcht wurde. Darüber hinaus gibt es noch Emulatoren und sogenannte Mini-Backup-Images, die beim Starten einer Software das Vorhandensein eines Kopierschutzes beziehungsweise einer Original-CD respektive Original-DVD vortäuschen.
Außerdem gibt es noch Cracks, mit denen man aus Demoversionen, die sich entweder nur für eine bestimmte Dauer oder in einem im Vergleich zur finalen Kaufversion stark limitiertem Umfang nutzen lassen, Vollversionen machen kann. Damit ein solcher Crack funktioniert, muss es sich bei der Demoversion allerdings um eine Vollversion handeln, deren Nutzungsmöglichkeiten vom Entwickler lediglich zu Werbezwecken eingeschränkt wurden.
Die Rechtslage in Bezug auf Cracks
Die Rechtslage in Bezug auf Cracks kann von Land zu Land stark variieren. Darüber hinaus kann die rechtliche Lage aber auch innerhalb eines Landes in Hinsicht auf die Cracks selbst variieren. Ein Kriterium dabei, ob ein Crack nun legal oder illegal ist, ist zunächst die Art, in der er erstellt wurde.
Ein weiteres Kriterium bezieht sich direkt auf die Funktionsweise des Cracks. Doch auch auf Basis dieser beiden Kriterien lässt sich nur schwer eine verbindliche Aussage über die jeweils verbindliche Rechtslage treffen. So gilt es zum Beispiel in Deutschland gemeinhin als legitim, den Binärcode einer Software zu modifizieren, sofern dadurch die eigentliche Funktionalität des Programms nicht verändert wird. Ebenso dürfen Programme dahin gehend abgeändert werden, dass eine bessere Kompatibilität mit eigener Software oder auch Hardware gewährleistet wird.
In Bezug auf das Aushebeln eines Kopierschutzes, der zumindest theoretisch zur Funktionalität eines Programms gezählt werden könnte, bliebe demzufolge dennoch fraglich, ob das Cracken erlaubt oder verboten ist. Dass die Modifikation von Programmen bis dato kaum rechtliche Konsequenzen hatte, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass eine verbindliche Regelung Einfluss auf andere Bereiche, wie etwa die Beseitigung von Computerviren mittels einer Antivirensoftware, haben könnte.
Vor- und Nachteile einer Verschlüsselung
Dass Cracks nicht gerne von der Softwareindustrie gesehen werden, dürfte jedenfalls klar sein, wenngleich sich die Auswirkungen, die sie tatsächlich auf den Softwaremarkt haben, nicht eindeutig belegen lassen. Ungeachtet dessen stehen Kopierschutzmaßnahmen in der Kritik, da die Kosten für ihre Entwicklung in letzter Instanz von ehrlichen Kunden, die sich die Software kaufen, bezahlt werden, aber nur selten den erhofften Schutz bieten.
Als Beispiel ist zu nennen, dass der Versuch, ein Cracken durch das Verschlüsseln oder Komprimieren des Binärcodes einer Software zu verhindern, erfolglos blieb. Dass der erhoffte Erfolg ausblieb, ist darauf zurückzuführen, dass die verschlüsselten oder komprimierten Programme bei der Installation und bei der Nutzung offenlegen müssen, auf welche Art der Computer sie konvertieren muss. Auf Basis dieser Offenlegung können letztendlich auch Cracker nachvollziehen, wie sich der Binärcode interpretieren lässt.
Einziger nennenswerter Nutzen, den die Verschlüsslung oder Komprimierung bietet, ist, dass sich dadurch keine einzelnen Bytes mehr verändern lassen, sodass nur noch ein Crack in seiner ursprünglichen Form als abgewandelte Kopie verbreiten ließe. Da die Verbreitung einer solchen Kopie im Rahmen des Urheberrechts in der Regel strikt untersagt ist, beginge der Cracker damit eine klare Straftat.