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Zugriffsberechtigung Begriffserklärung und Definition

ZugriffsberechtigungDer Administrator – und nur der Administrator – ist berechtigt, jeder Datei eines, in der Topologie untergeordneten Rechners Zugriffsrechte zu erteilen, wobei über dem Administrator gleichzeitig keine weiteren Instanzen angesiedelt sind. Im Bereich des Internets sind Zugriffsberechtigungen vor allem in geschützten Bereichen, wie auch beim Verwenden von Scripten aller Art ein sehr wichtiges Arbeitsmittel.

Man kann z.B. bei UNIX-Systemen den Chmod-Befehl per FTP-Client integrieren, ändern oder auch wieder löschen. Des Weiteren kann man als Zugriffsberechtigung auch den Anspruch auf einen bezahlten oder durch [z.B. geschäftliche] Umstände bedingten Zugriff auf einen Bereich einer Webseite (sog. Payed Content) verstehen. Auch hier werden die Zugriffsrechte – zumindest indirekt – vom Administrator festgelegt.

Zusammenfassung

Die Zugriffsberechtigung ist ein Schlüsselwerkzeug im Internet, insbesondere in geschützten Bereichen und bei der Verwendung von Skripten. Es liegt in der Verantwortung des Administrators, diese Berechtigungen für Dateien auf untergeordneten Rechnern zu verwalten und es gibt keine höhere Instanz über dem Administrator in dieser Hinsicht.

In UNIX-Systemen kann der Chmod-Befehl über einen FTP-Client integriert, modifiziert oder gelöscht werden, um die Zugriffsrechte zu steuern.

Zusätzlich können Zugriffsberechtigungen den Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten auf einer Webseite regeln, bekannt als Payed Content. Auch in diesem Fall werden die Berechtigungen im Wesentlichen vom Administrator festgelegt.



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