Redaktion Begriffserklärung und Definition

Tägliche Redaktionskonferenzen
Der Arbeitstag in einer Redaktion sieht jeden Tag anders aus und kann mitunter sehr hektisch sein. Er unterscheidet sich natürlich je nach Medium stark. In den meisten Medien findet allerdings täglich eine Redaktionskonferenz statt. In tagesaktuellen Medien häufig noch mehr. Zu Beginn wird in der so genannten Blattkritik das vergangene Produkt besprochen, kritisiert und gelobt. Außerdem werden die Themen der nächsten Ausgabe besprochen und aufgeteilt, damit doppelte Themen vermieden werden. Dann beginnt die Arbeit der Journalisten, die recherchieren und Termine besuchen und anschließend darüber berichten. In der Umsetzung ihrer Arbeit werden sie z.B. bei Zeitungen und anderen Printprodukten von einer Grafikabteilung unterstützt, indem sie zusammen mit den dort arbeitenden Grafikern die Bildmotive und -größen aussuchen, die im Artikel erscheinen sollen, und das Layout und damit die Länge des Textes festlegen. In kleineren Redaktionen übernehmen auch das die Redakteure selbst. Vor allem von Dritten eingereichte Texte, aber im Idealfall auch alle anderen, sollten auf Rechtschreibung und Grammatik, Inhalt und Stil korrigiert werden. Dazu werden redaktionsinterne Vorgaben beachtet, z.B. über die Schreibweise von Zahlen und Eigennamen. Kümmert sich in Deutschland meistens der Redakteure um alle Arbeitsschritte und ist für das Endprodukt verantwortlich, wird in den USA zwischen „reporter“ und „editor“ unterschieden. Der Reporter ist dabei für die Recherche und das Schreiben zuständig, der Editor kümmert sich um das Layout, redigiert den Text und gibt ihn anschließend frei. In einer Schlussredaktion, die am Ende des Arbeitstages gehalten wird und aus Zeitgründen häufig im Stehen stattfindet, wird das Endprodukt noch einmal besonders intensiv unter Augenschein genommen, Überschriften bearbeitet und eventuelle Fehler korrigiert.
Ressortübergreifendes Arbeiten
Immer mehr setzt sich in deutschen Zeitungshäusern die Arbeit in so genannten Newsrooms oder auch Newsdesks durch. Dabei sitzt mindestens ein Vertreter eines Mantelressorts, also die Ressorts, die im überregionalen Teil stehen, zusammen mit den Kollegen aus den anderen Mantelressorts in einem Großraumbüro. Diese Arbeitsweise ermöglicht einen besseren fachlichen Austausch untereinander sowie das schnellere Reagieren auf bestimmte Situationen. Zudem wird das Produkt als Gesamtes ständig überwacht und kontrolliert. Häufig finden sich im Newsroom aus Gründen der Crossmedialität auch Vertreter der Online-Redaktion, die Teile der Arbeit oder gesamte Texte ins Internet stellen. Der Umgang mit Online-Inhalten wird allerdings in jedem Medienhaus anders gehandhabt. In einigen zählt die Prämisse „online first“, andere warten ab, bis das Printprodukt erschienen ist, bevor sie die Inhalte auch digital veröffentlichen. Wieder andere lassen sich für ihre Online-Inhalte bezahlen. In der Branche herrscht eine hitzige Debatte darüber, ob das Internet mit all seinen Möglichkeiten und andere neue Medien die Arbeit in klassischen Redaktionen irgendwann überflüssig machen und „alte“ Medien wie die Tageszeitung verdrängen. Festzuhalten ist in jedem Fall, dass die Bedeutung der crossmedialen Medien in Zukunft noch weiter zunehmen wird, weil sich die Konsumenten vieler unterschiedlicher Medien bedienen, um sich zu informieren.
Redaktionsstatute und innere Pressefreiheit
Obwohl Redakteure Nachrichten für die breite Masse objektiv aufbereiten sollen, gibt es in der Redaktion den so genannten Tendenzschutz. Dieser beinhaltet das Recht des Herausgebers bzw. des Besitzers des Mediums, die Ausrichtung des Pressorgans in wirtschaftlicher, politischer oder kultureller Weise vorzugeben, seine Mitarbeiter durch ihre Arbeitsverträge auf diese festzulegen sowie dem Chefredakteur zu kündigen, sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Redaktionsstatute setzen die inhaltlichen und prozessualen Standards des Presseorgans fest. Auf eben diese kann sich die Redaktion berufen, wenn sie gegen die Interessen des Verlegers handelt. Darüber hinaus gelten für die Redaktion bzw. die in ihr arbeitenden Journalisten weitere Gesetze und berufsbedingte Vorgaben, wie etwa das Recht auf Pressefreiheit. Für die Recherche können sie von ihrem Auskunfts- oder Informationsrecht Gebrauch machen, um an Informationen von z.B. Behörden oder Ämtern zu gelangen. Zu ihren wichtigsten Pflichten gehören die Sorgfaltspflicht, alle ihre Informationen auf deren Richtigkeit, Inhalt und Herkunft hin zu überprüfen, sowie der Schutz ihrer Informanten.