Ein Hyperlink, auch Link (zu Deutsch: Verbindung, Verknüpfung) oder elektronischer Verweis genannt, ist ein Querverweis in Computerdokumenten. Ein Hyperlink vollzieht den funktionalen Sprung zwischen zwei oder mehreren Stellen in einem Hypertext. Wenn die Funktion des Hyperlinks ausgeführt wird, öffnet sich automatisch das im Link verwiesene Ziel. Durch das Hyperlink- bzw. Textsystem kann nicht nur auf anderen Stellen, sondern auch auf andere Dateien verlinkt werden. Beispielsweise kann somit auch auf Dateien jedweden Formats (Bilder, Videos, Animationen, etc.) verwiesen oder der Befehl zum Download gegeben werden.
Darüber hinaus können Hyperlinks noch weitere sogenannte Metainformationen enthalten. Häufig werden diese Informationen genutzt um festzulegen, ob der verlinkte Inhalt in einem neuen Fenster oder in derselben Anzeige geöffnet werden soll. Oder ob ein Tooltip oder Quickinfo angezeigt werden soll, wenn der User mit dem Mauszeiger über den Verweis fährt. Ebenso kann die Reihenfolge festgelegt werden, in der die elektronischen Verweise geöffnet werden, wenn sie mit der Tastatur ausgewählt wurden.
Hyperlinks sind meistens durch eine farbliche Absetzung oder einer Unterstreichung erkennbar. Das Grundkonzept von elektronischen Verweisen entspricht somit dem des klassischen Querverweises aus der konventionellen Literaturtechnik. Allerdings muss dort das angegebene Ziel manuell eruiert werden.
Verwendung von Hyperlinks
Hyperlinks sind ein besonderes Charakteristikum des Internets, sind sie doch ein essenzielles Merkmal in der Vernetzung auf Anwendungsebene im World Wide Web. Durch Hyperlinks können Web- und andere HTML-Seiten miteinander verbunden werden, egal ob diese auf demselben Server oder auf einem anderen liegen. Hyperlinks werden in Webseiten gewöhnlich durch die Hypertext Markup Language (HTML) integriert. Der formale Syntax lautet dabei wie folgt:
Linktext
Dieser Hyperlink würde auf die Webseite http://www.beispiel.de verlinken. Im Linktext stehen dabei jene Informationen, die für den User (Benutzer) als Weiterleitung zur verlinkten Webseite dargestellt werden. Meist enthält ein Hyperlink die Zieladresse als Uniform Ressource Locator (URL) sowie einen Linktext.
Das Hyperlink-Ziel kann jedoch nicht nur eine Webseite, sondern auch eine andere Datei wie ein Video, ein Bild oder ein anderes eingebettetes Element sowie ein dynamisch erstelltes Dokument sein. Die elektronischen Verweise im heutigen Web sind eine sehr simple Umsetzung vom Hyperlink-System. Im Vergleich zu früheren Systemen sind moderne Links im Web unidirektional. Das bedeutet, dass die Dateien nur in einer Richtung miteinander verbunden sind. Das Ziel des Links ist also nicht gleichzeitig selbst mit der ursprünglichen Datei, in welcher der Hyperlink enthalten ist, verknüpft. Wenn die Zieldatei umbenannt oder gelöscht wird, wird dies in der Ausgangsdatei nicht automatisch erkannt und es entsteht ein sogenannter „Toter Link„, also ein Verweis der zu keinem Ziel führt.
Internet-Links können auch als Weiterleitungen fungieren. Weiterleitungen sind Funktionsaufrufe an andere, dritte Systeme. Meist werden Weiterleitungen im modernen Web durch weitere Kommunikationsschnittstellen (Proxys) oder durch HTTP-Antworten implementiert. Werden fremde Medien in einer Webseite durch einen Hyperlink eingebettet, ist dies stets eine Form von Hotlinking oder Inline Linking.
Hyperlink-Strukturen
Hyperlinks definieren die Struktur der Dokumente, wobei der Inhaber einer Webseite festlegen kann, in welcher Form sich der Besucher auf der Seite bewegen kann. Hierbei gibt es vier verschiedene Strukturen, welche durch Hyperlinks entstehen können:
- Lineare Struktur: Dabei kann der User nur in einer vorbestimmten Reihenfolge von einer Seite oder Datei zu einer anderen gelangen. Der Benutzer kann die Reihenfolge nicht ändern und nimmt eine passive Funktion ein.
- Baumstruktur Hierbei kann der User selbst entscheiden, auf welches untergeordnete Dokument er gelangen möchte. Der Benutzer nimmt hier also eine aktive Rolle ein.
- Netzstruktur: Diese Form ist eine komplexe schwer übersichtliche Form. Der User nimmt hier eine sehr interaktive Rolle ein und kann beliebig von jeder Seite aus zu einer anderen gelangen.
- Sternstruktur: Diese Struktur wird meist in digitalen Lexika verwendet, da sie sich stark am Inhalt der Seite orientiert. Der User entscheidet selbst, auf welches Dokument er von der Seite aus springen möchte.
Hyperlinks in Office-Dokumenten
Neben dem Internet werden Hyperlinks ebenfalls in den am meisten genutzten Textverarbeitungsprogrammen verwendet. Hierbei ist die Verwendung von Hyperlinks allerdings etwas komplexer. Beispielsweise sind Kopfzeilen und Fußzeilen verlinkt. Der Benutzer gibt nur einmal den gewünschten Inhalt ein und ist dennoch auf jeder weiteren Seite mit einem Link verbunden und somit sichtbar. Des Weiteren ist es möglich, Hyperlinks als anklickbare Verbindungen oder als verlinkte Werte einzubinden. Letztere finden sich etwa in Tabellen vor, wobei hier nicht der Inhalt sondern eine Zelle als Speicherziel verwendet wird.
Überdies können Links in Textverarbeitungs-Dokumenten zwischen verknüpften und eingebetteten Dokumententeilen unterschieden werden. Während eingebettete Dokumententeile lediglich Kopien des originalen Dokuments sind, stellen verknüpfte Dokumententeile Verweise dar, in denen nicht der Inhalt kopiert wird, sondern auf den Inhalt verwiesen wird. Wenn im Ziel-Dokument Inhalte verändert werden, werden diese nicht im geladenen Dokument, sondern in der verknüpften Datei geändert. Dieses wird für den User unsichtbar im Hintergrund geladen und somit aktualisiert.
Internetrecht und Hyperlinks
Bei der Zulässigkeit und Haftung für Hyperlinks hat sich bisher keine eindeutige Rechtsprechung entwickelt. In Europa gilt als einzige verbindliche Richtlinie die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000. Die Umsetzungen der Mitgliedsländer variieren jedoch. Daneben gibt es zwei wichtige Hauptströmungen. So sieht etwa der Erfinder des World Wide Web Tim Berners-Lee eine Ähnlichkeit zwischen Hyperlinks und Fußnoten bzw. Querverweisen in der wissenschaftlichen Literatur und geht daher aus, dass Hyperlinks lediglich Verweise sind und somit keine Verantwortung für verlinkte Dokumente entsteht.
Im Gegensatz dazu vertreten einige Rechtsexperten den Standpunkt, dass eine volle Haftung für verlinkte Dokumente bestehen müsse. Der größte Teil der Rechtsprechung übernimmt diesen Standpunkt, wenn sich ein Benutzer den Inhalt eines verlinkten Dokuments zu eigen macht. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn eine Marke ohne Erlaubnis genannt wird. In Deutschland kann ein unerlaubtes Anbringen von Hyperlinks mit hohen Geldsätzen abgemahnt werden.