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Lizenz Begriffserklärung und Definition

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LizenzLizenzen spielen bei Software und im Internet eine große Rolle. Je nach ihrer Funktion und dem zu lizenzierenden Produkt werden verschiedene Lizenzen unterschieden. Allgemein erlaubt eine Lizenz den Gebrauch oder die Verwertung eines geschützten immateriellen Guts in einem festgelegten Umfang. Sie ist vom Eigentum an einem materiellen Gegenstand zu unterscheiden: Wer beispielsweise einen Datenträger besitzt, erhält dadurch nicht automatisch sämtliche Rechte an der darauf gespeicherten Software. Im Falle der elektronischen Medien kann sich eine Lizenz unter anderem auf die Nutzung, die Weitergabe, die Bearbeitung oder den Nutzungszweck beziehen.

Gerade bei Softwarelizenzen hängt die rechtliche Beurteilung von den konkreten Vertrags- und Nutzungsbedingungen ab. Das betrifft besonders die Weiterveräußerung von erworbenen Lizenzen durch einen Endkunden. Im Juli 2012 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass das Verbreitungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer online übertragenen Programmkopie erschöpft sein kann. Das gilt insbesondere für gegen Zahlung dauerhaft eingeräumte Nutzungsrechte. Der ursprüngliche Erwerber muss seine eigene Kopie bei einer Weitergabe unbrauchbar machen; außerdem lassen sich Mehrplatzlizenzen nicht ohne Weiteres in einzelne Rechte aufteilen. Eine pauschale Aussage, jede Softwarelizenz dürfe unabhängig von ihrer Ausgestaltung weiterverkauft werden, lässt sich daraus nicht ableiten.

Allerdings binden viele Hersteller und manche Zwischenhändler ihre Produkte an eine obligatorische Aktivierung, die zusätzlich erfolgen muss, um die Software nutzen zu können. Gerade bei einem Vertrieb über das Internet ist ein solches Vorgehen weit verbreitet. Die Aktivierung kann an einen E-Mail-Account, ein Benutzerkonto, ein Gerät oder einen Zugang direkt auf der Seite des Herstellers gebunden sein.

Eine Weiterveräußerung kann durch solche Praktiken technisch erschwert werden. Ähnlich sieht es bei vielen Produkten für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets aus, die entweder fest an ein Gerät oder an einen bestimmten Zugang zu einem Online-Geschäft gebunden sind. Ob und wie sich eine Lizenz übertragen lässt, richtet sich jedoch nicht allein nach der technischen Kontobindung. Entscheidend sind unter anderem die Art des Nutzungsrechts, die Lizenzdauer, die Vertragsbedingungen und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Hersteller müssen deshalb technische Aktivierung, vertragliche Nutzungsbedingungen und gesetzlich bestehende Rechte aufeinander abstimmen. Für Verbraucher ist vor einem Erwerb oder einer Weitergabe insbesondere zu prüfen, ob ein dauerhaftes oder zeitlich begrenztes Nutzungsrecht vorliegt, wie viele Geräte oder Personen erfasst sind und ob der Anbieter einen geregelten Übertragungsprozess vorsieht. Bei konkreten Streitfällen kann eine fachkundige rechtliche Prüfung erforderlich sein.

Über solche Lizenzen für den Gebrauch hinaus wird auch in anderen Bereichen der Umgang über Lizenzen geregelt, so z. B. der mit dem Quellcode, falls sich ein Entwickler oder ein anderer Rechteinhaber zur Veröffentlichung entscheidet. Dies ist besonders für andere Entwickler höchst bedeutend, da die Integration einzelner Abschnitte und teilweise ganzer Programme in die eigenen Projekte eine weitverbreitete Praxis ist. Sie ist allerdings nur zulässig, wenn die jeweilige Lizenz die konkrete Verwendung erlaubt und ihre Bedingungen eingehalten werden. Bei proprietärer Software ist der Quellcode dagegen normalerweise nicht öffentlich verfügbar. Wird er offengelegt oder übertragen, bestimmen individuelle Verträge, welche Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Weitergaberechte damit einhergehen.

Lizenzen für den Gebrauch von Software und Diensten

Eine detaillierte Einschränkung und die genauen Bestimmungen für den Umgang mit kompilierten Programmen sind nicht einheitlich geregelt und unterliegen den gesetzlichen Vorgaben sowie den Lizenzbedingungen der Programmierer beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreter oder anderer Rechteinhaber. Bei proprietärer Software wird eine teilweise oder komplette Rückübertragung in den Quellcode – das sogenannte Reverse Engineering – häufig eingeschränkt oder untersagt, um das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse der Entwickler zu schützen. Solche Klauseln gelten jedoch nicht grenzenlos: Gesetzliche Ausnahmen können etwa die Beobachtung des Programmverhaltens oder unter engen Voraussetzungen eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität erlauben.

Insbesondere Hersteller von Spielen oder von Geräten, die mit einem speziellen, eigens entworfenen Betriebssystem arbeiten, achten streng auf die Einhaltung dieser Klauseln. In der Vergangenheit kam es bereits zu einigen teils spektakulären Gerichtsverfahren, die beispielsweise von den Herstellern von Spielkonsolen angestrengt wurden, um die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen oder die Umgehung des verwendeten Kopierschutzes zu unterbinden.

Lizenzen können an einen Datenträger, ein Gerät, ein Benutzerkonto, eine Person oder eine Organisation gebunden sein. Eine Arbeitsplatzlizenz genehmigt typischerweise die Installation und Verwendung des Programms an einer festgelegten Zahl von Arbeitsplätzen. Mehrplatz-, Volumen- oder Unternehmenslizenzen können dagegen mehrere Geräte oder Nutzer erfassen. Ob eine datenträgergebundene Lizenz die Nutzung auf mehreren Rechnern erlaubt, ergibt sich nicht aus dem Datenträger selbst, sondern aus den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die Differenzierung von geschäftlichem und privatem Einsatz. Manche Anbieter räumen privaten Nutzern andere Rechte oder Konditionen ein als Unternehmen. Die Bedingungen der Lizenzen dürfen innerhalb des erlaubten rechtlichen Rahmens von den Herausgebern gestaltet werden. Vor dem Kauf sollte deshalb geprüft werden, ob Nutzungszweck, Zahl der Nutzer, Laufzeit und erlaubte Installationen zum vorgesehenen Einsatz passen. Auch Webseiten und Internetdienste arbeiten mit Lizenzen und Nutzungsbedingungen. Diese können sich auf den Dienst selbst, bereitgestellte Inhalte oder auf eine für den Gebrauch obligatorische oder zusätzliche Software beziehen.

Lizenzen stehen häufig in einem vertraglichen Zusammenhang und sind deshalb nicht grundsätzlich von Verträgen zu trennen. Bereits eingeräumte Rechte können nicht beliebig einseitig nachträglich entzogen oder verändert werden; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen und das anwendbare Recht. Rechteinhaber können für neue Softwareversionen oder künftige Erwerber geänderte Lizenzfassungen veröffentlichen. Dieses findet häufig im Rahmen einer Überarbeitung oder Weiterentwicklung statt, bei der gleichzeitig auch eine neue Versionsnummer für die Lizenz oder die Software vergeben wird.

Die Lizenz für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken

Ein weiterer sehr wichtiger Bereich ist die Verwendung von Lizenzen, die nicht nur den Umgang mit den fertigen Programmen, sondern auch mit dem Quellcode regeln. Besonders bei quelloffener Software – auch Open Source genannt – bestimmen diese sehr genau den möglichen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Algorithmen und Programmbestandteilen. Es gibt dabei Lizenzen, die einen sehr freien und liberalen Umgang ermöglichen. Ein besonders weitgehendes Beispiel ist die WTFPL (Do What The Fuck You Want To Public License), die nahezu beliebige Nutzungen gestattet. Auch bei sehr kurzen oder freizügigen Lizenztexten müssen jedoch Hinweise zum Haftungsausschluss, zur Urheberschaft und zur Kompatibilität mit anderen Lizenzen geprüft werden.

Gebräuchliche Lizenzen wiederum werden von verschiedenen Non-Profit-Organisationen, Entwicklergemeinschaften oder Rechteinhabern herausgegeben. Zu den bekanntesten zählen die BSD-Lizenzen (Berkeley Software Distribution), deren Ursprung im Umfeld der namensgebenden Universität und der Veröffentlichung von Forschungssoftware liegt. Sie überlassen den Lizenznehmern weitgehende Rechte und ermöglichen es beispielsweise, darauf beruhenden Code unter bestimmten Bedingungen in proprietäre Programme zu integrieren. BSD-Lizenzen gelten als freizügige Lizenzen und nicht als Copyleft-Lizenzen. Von Copyleft spricht man dagegen, wenn abgeleitete oder weiterverbreitete Werke abhängig von der konkreten Lizenz wieder unter gleichen oder kompatiblen Bedingungen verfügbar gemacht werden müssen.

Eine sehr gebräuchliche Lizenz mit einem starken Copyleft ist die GPL (GNU General Public License). Sie erlaubt die Nutzung, Untersuchung, Veränderung und Weitergabe der Software, knüpft die Verbreitung bearbeiteter Fassungen aber an bestimmte Bedingungen. Dazu gehören je nach Fall insbesondere die Bereitstellung des zugehörigen Quellcodes und die Lizenzierung des abgeleiteten Werks unter der GPL. Das soll verhindern, dass Empfänger einer weitergegebenen Fassung die Freiheiten verlieren, die für das Ausgangswerk gewährt wurden. Dadurch können sich Varianten freier und quelloffener Software weiterverbreiten. Wegen der Weitergabebedingungen wird in diesem Zusammenhang gelegentlich von einem viralen Effekt gesprochen; fachlich genauer ist jedoch die Bezeichnung Copyleft.

Nicht nur Software und ihre Verbreitung werden durch Lizenzen geregelt, auch andere Medienerzeugnisse haben diese Methode adaptiert und ähnliche Regelwerke entwickelt. Darunter finden sich Musikstücke, Texte, Grafiken und Bilder oder auch technische Baupläne, Konstruktionszeichnungen und Anleitungen, die oft nach dem Vorbild der Open-Source-Gemeinde in Gemeinschaftsarbeit entworfen, erstellt oder gestaltet werden. Für Homepages gibt es öffentliche Text- und Bildarchive, die zahlreiche Werke unter unterschiedlichen Bedingungen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Unentgeltlich bedeutet dabei nicht rechtefrei: Namensnennung, Lizenzhinweis, Änderungsverbot oder Einschränkungen der kommerziellen Nutzung können weiterhin gelten.

Eine der bekanntesten Organisationen in diesem Zusammenhang ist Creative Commons (CC), die standardisierte Lizenzen für unterschiedliche Werke und mit unterschiedlichen Bedingungen zur Verfügung stellt. So kann ein Schöpfer sein Werk beispielsweise nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigeben oder auch Bearbeitungen daran untersagen. Viele CC-Lizenzen verlangen, dass bei jeder weiteren Verwendung der Name genannt, die Lizenz angegeben und gegebenenfalls ein Link zur Lizenz gesetzt wird. Auch öffentliche Medien haben das Konzept aufgegriffen. So stellte die im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlte Sendung Space Night zeitweise ihre Musiknutzung auf CC-lizenzierte Werke um. Der Sender reagierte damit auf veränderte Lizenzkosten im Zusammenhang mit dem Rechteverwerter GEMA.

Zusammenfassung

Lizenzen sind entscheidend für den Gebrauch von Software und anderen immateriellen Gütern. Sie regeln, wie ein Produkt, Dienst oder geschütztes Werk genutzt, verteilt oder modifiziert werden darf. Im Bereich der Software hängt die rechtliche Beurteilung besonders bei der Weiterveräußerung und bei obligatorischen Aktivierungen von der konkreten Ausgestaltung des Nutzungsrechts ab.

Die verschiedenen Arten von Lizenzen haben jeweils spezifische Bedingungen, die von den Herausgebern innerhalb des gesetzlichen Rahmens festgelegt werden. In der proprietären Software sind Einschränkungen beim Zugriff auf den Quellcode und beim Reverse Engineering üblich. Andererseits ermöglichen Open-Source-Lizenzen oft einen freieren Umgang mit dem Quellcode, wobei auch sie verbindliche Bedingungen enthalten können.

Die Anwendung von Lizenzen ist nicht nur auf Software beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf andere Medien wie Musik, Texte und technische Baupläne. Organisationen wie Creative Commons bieten eine breite Palette standardisierter Lizenzoptionen für verschiedene Medien und Anwendungen. Damit erleichtern sie die Verbreitung und zulässige Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke.

Lizenzen sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen. Rechteinhaber können neue Lizenzversionen veröffentlichen, doch bereits eingeräumte Nutzungsrechte lassen sich nicht ohne Weiteres einseitig nachträglich verändern.

Für die praktische Beurteilung sind deshalb nicht allein Bezeichnungen wie Einzelplatz-, Open-Source- oder Creative-Commons-Lizenz entscheidend. Geprüft werden sollten der genaue Lizenztext, die erlaubten Nutzungsarten, die Zahl der Nutzer oder Geräte, die Laufzeit sowie Bedingungen für Bearbeitung und Weitergabe.

Häufige Fragen und Antworten

Was regelt eine Lizenz?

Eine Lizenz regelt, in welchem Umfang ein geschütztes immaterielles Gut genutzt, bearbeitet oder weitergegeben werden darf. Im Bereich der Software legen Lizenzmodelle beispielsweise die erlaubten Installationen, Nutzer, Nutzungszwecke und Verbreitungsbedingungen fest. Das Eigentum an einem Datenträger ist dabei nicht mit den Nutzungsrechten an der Software gleichzusetzen.

Welche Unterschiede gibt es bei Softwarelizenzen?

Bei Softwarelizenzen gibt es verschiedene Modelle wie proprietäre Lizenzen, Open-Source-Lizenzen, Einzelplatz-, Mehrplatz- und zeitlich begrenzte Lizenzen. Proprietäre Lizenzen beschränken oft den Zugriff auf den Quellcode und legen genaue Nutzungsbedingungen fest. Open-Source-Lizenzen erlauben die Einsicht und Bearbeitung des Quellcodes, können die Weitergabe aber an verbindliche Bedingungen knüpfen.

Welche Rolle spielen Lizenzen bei urheberrechtlich geschützten Werken?

Lizenzen spielen bei urheberrechtlich geschützten Werken eine wichtige Rolle. Sie regeln den Umgang mit Musikstücken, Texten, Grafiken und anderen Medien. Organisationen wie Creative Commons bieten verschiedene standardisierte Lizenzoptionen an, die unter anderem Vorgaben zur Namensnennung, Bearbeitung und kommerziellen Nutzung enthalten können.

Manuel Fuchs
Zuletzt aktualisiert von Manuel Fuchs

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