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Public DomainPublic Domain ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Rechtswesen. Public Domain bezeichnet künstlerische und schriftstellerische Werke sowie Computerprogramme, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Ebenfalls zur Public Domain gehören Werke, deren Rechteinhaber einen vollständigen Rechteverzicht geleistet hat und keinerlei Urheberrechte gelten macht. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Gemeinfreiheit“ für urheberrechtlich nicht geschützte Werke eingebürgert. Die Bezeichnungen Public Domain und Gemeinfreiheit gehen auf die mittelalterlichen Begriffe der öffentlichen Domäne bzw. der Allmende zurück. Damit wurden jene Teile des Landes bezeichnet, die von allen Bewohnern einer Dorfgemeinschaft oder einer Stadt genutzt werden durften. Diese Flächen wurden gemeinsam bewirtschaftet, hier konnte jeder Bauer seine Tiere weiden lassen. Übertragen auf das Urheberrecht der Gegenwart meint Public Domain und Gemeinfreiheit also jenen Bereich kreativer Schöpfungen, die von jedermann genutzt werden können. Während viele Kritiker dieses Rechtsinstituts das allgemeine Nutzungsrecht als Enteignung des Künstlers betrachten, da er keinen Profit aus seiner Urheberschaft ziehen kann, unterstreichen die Verfechter der Public Domain, dass nur die freie Verfügbarkeit von Kunst und Wissenschaft einen künstlerischen und wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht.

Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Urheberrecht

Grundsätzlich gilt in allen westlichen Rechtsstaaten ein Urheberrecht, dass den Urheber eines künstlerischen, schriftstellerischen oder wissenschaftlichen Werkes davor schützt, dass sein Werk ohne seine Zustimmung genutzt und verbreitet werden darf. Auch Entwickler von Software können für ihre Programme Urheberrecht gelten machen. In den USA ist es jedoch möglich, dass der Urheber gänzlich auf sein Urheberrecht verzichten kann. Das freigegebene Werk gehört damit zur Public Domain und kann von jedermann frei und ohne weitere Bedingungen genutzt werden. Bis heute vertreten manche Gerichte in den USA die Meinung, dass sogar jedes Werk ohne Copyright-Hinweis und explizite Nutzungsbedingungen zur Public Domain gehört.
Im deutschen Rechtsraum ist ein so umfassender Verzicht auf alle Rechte nicht möglich, der Urheber kann insbesondere nicht auf sein Urheberrecht verzichten. Es ist lediglich möglich, dass der Urheber sein Werk zu freien Verfügung bereitstellt. So kann der Urheber sein Werk beispielsweise unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Die Lizenzen räumen den Nutzern ein Nutzungsrecht ein, das gegebenenfalls auch die kostenlose Verbreitung und die Möglichkeit zur Bearbeitung umfassen kann. Im Gegensatz zum amerikanischen Public Domain wird damit eine sehr weit gefasste Nutzung erlaubt, das eigentliche Urheberrecht bleibt aber unangetastet. Am ehesten vergleichbar mit dem amerikanischen Rechtsmodell der Public Domain sind die in Deutschland als gemeinfrei bezeichneten Werke. Gemeinfrei wird ein Werk, wenn die gesetzlich festgelegte Schutzfrist abgelaufen ist, in der das Werk nach seiner Entstehung urheberrechtlich geschützt ist: Werke der Kunst, Literatur und der Wissenschaft sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an geschützt. Die Schutzfrist endet erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Ansprüche aus dem Urheberrecht gehen an die Erben über. Für Bild– und Tonaufnahmen gilt eine Schutzfrist von 50 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen. Erst nach Ablauf dieser Schutzfrist können die Werke von jedermann genutzt und verbreitet werden. Amtliche Schriftstücke und Gesetzestexte sind in Deutschland schon im Moment der Entstehung gemeinfrei. Anders als in den USA sind Fotografien, die von der Regierung in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde, allerdings mit den geltenden Schutzfristen urheberrechtlich geschützt.

Eine weltweite Public Domain gibt es nicht

Doch auch wenn ein Foto von US-Regierungsbehörden in den USA selbst nicht durch das Urheberrecht geschützt ist und in den USA frei verwendet werden kann, haben verschiedene US-Behörden in der Vergangenheit Urheberrechtschutz bei einer Verwendung der Bilder im Ausland eingefordert. Internationale Urheberrechtsabkommen ermöglichen, dass solche Ansprüche geltend gemacht werden können. Gerade bei der Verwendung von Quellen im Internet, die prinzipiell weltweit verfügbar sind, muss daher genau überprüft werden, ob die Quelle wirklich gemeinfrei ist, welche Nutzungsrechte überlassen werden oder ob Lizenzen bestehen, an die sich der Nutzer binden muss. Eine weltweite Public Domain gibt es nicht.

Creative Commons Lizenzen und freie Werke

Creative Commons Lizenzen kommen der Public Domain insofern sehr nahe, weil sie dem Nutzer sehr weitgehende Nutzungsrechte einräumen. So kann der Urheber anhand verschiedener Lizenzbausteine bestimmen, ob sein Werk zur freien Verwendung, zur Bearbeitung und zur kommerziellen Nutzung freigegeben ist. Stets verpflichtend ist jedoch die Bestimmung, dass das Werk nur weitergegeben werden darf, wenn gleichzeitig auch der Name des Urhebers genannt wird. Diese Pflicht zur Namensnennung kommt dem deutschen Urheberrecht entgegen, indem auf das Urheberrecht als solche nicht verzichtet werden kann.
Oft werden mit den Begriffen Public Domain und Gemeinfreiheit umgangssprachlich auch Werke bezeichnet, die frei oder kostenlos verfügbar sind. Diese Verwendung des Begriffes ist jedoch falsch: Zwar können gemeinfreie Werke kostenlos genutzt werden, doch der Umkehrschluss gilt nicht. Nicht jedes kostenlos verfügbare Werk muss auch gemeinfrei sein. Auch „Freie Software“, die von den Benutzern weitergegeben und verändert werden darf, muss nicht zwingend zur Public Domain gehören. Sehr oft wird „Freie Software“ unter einer sogenannten Copyleft-Klausel veröffentlicht, die dem Benutzer zwar weitreichende Nutzungsrechte überlässt, aber nicht auf das Urheberrecht als solches verzichtet. Im Internet kann mit den verbreiteten Suchmaschinen gezielt nach gemeinfreien Bilder und Texten sowie nach Veröffentlichungen unter Creative Commons Lizenz gesucht werden. Dazu ist in den Einstellungen die Suche auf solche Quellen einzustellen, die in der Public Domain veröffentlicht wurden oder unter eine Creative Commons Lizenz gestellt wurden. Auch Fotodienste bieten in der Regel eine Möglichkeit, die Suche auf „freie“ Bilder zu beschränken.

Zusammenfassung

In Bezug auf das Urheberrecht bezeichnet Public Domain Werke, die entweder nicht urheberrechtlich geschützt sind oder für die der Rechteinhaber alle Rechte aufgegeben hat. In Deutschland wird dies als Gemeinfreiheit bezeichnet. Diese Konzepte ermöglichen den freien Zugang zu kreativen und wissenschaftlichen Schöpfungen und stammen aus mittelalterlichen Begriffen, die gemeinschaftlich genutztes Land bezeichneten.

Es gibt signifikante Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Urheberrecht. In den USA kann der Urheber vollständig auf sein Urheberrecht verzichten, während dies in Deutschland nicht möglich ist. Stattdessen können deutsche Urheber ihre Werke unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichen, die den Nutzern bestimmte Rechte einräumen, während das Urheberrecht erhalten bleibt.

Eine weltweite Public Domain existiert nicht. Selbst wenn ein Werk in einem Land gemeinfrei ist, können in anderen Ländern durch internationale Urheberrechtsabkommen immer noch Rechte geltend gemacht werden.

Creative Commons-Lizenzen räumen weitgehende Nutzungsrechte ein, einschließlich der Möglichkeit zur Bearbeitung und kommerziellen Nutzung. Sie erfordern jedoch die Namensnennung des Urhebers und sind somit nicht vollständig gleichzusetzen mit der Public Domain.

Schließlich sollte angemerkt werden, dass nicht jedes kostenlos verfügbare Werk automatisch zur Public Domain gehört. Spezielle Suchfilter in Suchmaschinen und Fotodiensten können dabei helfen, gezielt nach Werken in der Public Domain oder unter Creative Commons-Lizenzen zu suchen.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist Public Domain?

Public Domain bezeichnet künstlerische und schriftstellerische Werke sowie Computerprogramme, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Werke in der Public Domain können von jedermann frei genutzt werden.

Was sind die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Urheberrecht?

In den USA ist es möglich, dass der Urheber gänzlich auf sein Urheberrecht verzichtet und das Werk somit zur Public Domain gehört. Im deutschen Urheberrecht kann der Urheber sein Werk lediglich zur freien Verfügung bereitstellen, beispielsweise durch die Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz.

Gibt es eine weltweite Public Domain?

Nein, es gibt keine weltweite Public Domain. Selbst wenn ein Werk in einem Land gemeinfrei ist, können in anderen Ländern Urheberrechtsansprüche geltend gemacht werden.

Was sind Creative Commons Lizenzen?

Creative Commons Lizenzen ermöglichen es Urhebern, bestimmte Nutzungsrechte für ihre Werke festzulegen. Sie kommen der Public Domain insofern nahe, als dass sie den Nutzern weitreichende Nutzungsrechte einräumen. Allerdings bleibt das Urheberrecht erhalten und eine vollständige Aufgabe des Urheberrechts ist damit nicht möglich.

Wie kann man nach Werken in der Public Domain suchen?

Im Internet kann man mit den verbreiteten Suchmaschinen gezielt nach Werken in der Public Domain suchen. Dafür müssen die Suchergebnisse auf solche Quellen eingestellt werden, die Werke anzeigen, die in der Public Domain veröffentlicht wurden oder unter eine Creative Commons Lizenz gestellt wurden. Auch Fotodienste bieten oft die Möglichkeit, die Suche auf „freie“ Bilder zu beschränken.

Bildnachweis: iStock.com/kgtoh


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