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UrheberrechtDas Internet wächst jeden Tag. Neue Seiten kommen hinzu und alte Seiten werden in regelmäßigen Abständen mit neuem Content versorgt, damit diese immer aktuell und informativ sind. Nun ist nicht jeder Seitenbetreiber ein begnadeter Schreiber und verfügt auch nicht über ein ansehnliches Repertoire an Bilder, Grafiken und Tabellen, die er in Eigenregie erstellt hat und somit ohne Bedenken auf der eigenen Internetpräsenz nutzen kann. Vielmehr ist es so, dass gerne einmal ein Text von einer anderen Seite kopiert oder umgeschrieben wird. Oder es werden Bilder „ausgeliehen“ und auf der eigenen Seite eingesetzt oder verlinkt. In gewissem Maße ist dies auch jederzeit möglich. Nämlich dann, wenn das Urheberrecht, welches im Internet in vollem Umfang zum Tragen kommt, beachtet wird.

Das Urheberrecht im Internet

Bei der Vervollständigung oder der Erstellung von Internetseiten verwenden die Eigentümer häufig Texte, Musik und Bilder, die sie nicht selbst erstellt haben. Die Rechte an solchen Elementen liegen dann in der Regel bei Dritten. Verletzt man deren Urheberrechte durch die unsachgemäße Nutzung der Elemente, so kann dies hohe Schadensersatzklagen nach sich ziehen. Im schlimmsten Falle erfolgt sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Möchte man als Eigentümer einer Internetseite Elemente verwenden, deren Ursprung bei dritten Personen zu finden ist, so muss man sich hierfür die Genehmigung des Urhebers einholen. Dies sollte immer auf schriftlichem Wege geschehen, damit diese Vereinbarung auch im Streitfall nachgewiesen werden kann. Der Urheber hält das alleinige Urheberpersönlichkeitsrecht an folgenden Punkten:

  • Veröffentlichungsrecht: der Urheber kann frei entscheiden, wann und wo seine Werke veröffentlicht werden dürfen. Er darf den Umfang der Veröffentlichung festlegen, die Dauer und den Rahmen, in dem die Veröffentlichung geschieht. Zudem hat er jederzeit das Recht, die Veröffentlichung zu stoppen, wenn sich zum Beispiel die Rahmenbedingungen geändert haben. Dies kann passieren, wenn der Inhalt der Internetseite sich stark ändert oder wenn auf der Seite Werbung geschaltet wird, mit der der Urheber nicht in Verbindung gebracht werden möchte.
  • Die Art und Weise der Veröffentlichung: Der Urheber darf ganz genau festlegen, auf welche Art und Weise seine Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Er kann die Internetseite ebenso festlegen wie die Art der Präsentation.
  • Der Zeitpunkt der Veröffentlichung: Auch hier hat der Urheber Mitspracherecht. Er legt den Zeitpunkt für die Veröffentlichung fest und kann somit seine Werke auch nur für einen bestimmten Zeitraum freigeben.
  • Die Kennzeichnung der Werke: Der Urheber darf bestimmen, ob seine Werke unter seinem Namen oder unter einem Pseudonym veröffentlicht werden dürfen. Manche Urheber verzichten auch auf eine namentliche Nennung und geben sich mit einer Kennzeichnung à la „Die Redaktion“ zufrieden.

Änderungen oder Verstöße gegen das Urheberrecht

Das Rechte des Urhebers werden dann beschnitten, wenn die Werke ohne sein Wissen umgeändert oder ergänzt werden. Zudem kann es Probleme geben, wenn man die Werke ohne das Einverständnis des Urhebers in einem falschen Kontext darstellt oder sie so verzerrt darstellt, dass das Werk aus seinem Zusammenhang gerissen ist. Generell ist es immer empfehlenswert, jede Änderung oder Anpassung mit dem Urheber abzusprechen. Zudem sollte man ihn darüber informieren, wenn man den Inhalt der Internetseite ändert oder zu Seiten verlinken möchte, die beispielsweise einen pornografischen Inhalt aufweisen.

Der Schutz des Urheberrechts

Der Urheberschutz für alle Werke beträgt 70 Jahre über den Tod des Urhebers heraus. Erst im Anschluss darf über die Werke frei verfügt werden. Handelt es sich hingegen um Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, so endet deren Schutz bereits 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Personen. Alle werke – egal welcher Art – unterliegen in Deutschland dem Urheberrecht. Sie müssen hierfür nicht gesondert gekennzeichnet sein.

Das Verwertungsrecht des Urhebers

Als Urheber eines Werkes hat man immer das Recht, daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen. Das bedeutet, dass man damit Geld verdienen darf. So ist es gestattet, für die Verwendung der Werke Geld einzufordern. Das gilt auch für deren Vervielfältigung und Verbreitung. Ebenso für die Vorführung und für die Nutzung in einem Vortrag oder einer Präsentation.
Werden die Werke im Internet veröffentlicht, so liegt immer eine Vervielfältigung vor, da man davon ausgehen kann, dass viele Menschen das Werk lesen oder anschauen. Da in der Regel Internetseiten kostenlos abgerufen werden können, muss mit dem Betreiber eine entsprechende Regelung bezüglich der Bezahlung getroffen werden. Oftmals einigt man sich auf eine Einmalzahlung, die alle Nutzungsrechte abdeckt.

Wann ein Urheberrecht vorliegt

Ein Urheberrecht liegt dann vor, wenn das Werk ein Original ist und von einer natürlichen Person erschaffen wurde. Es darf nicht trivialer Natur sein und muss in einem gewissen Umfang vorliegen. Eine einzelne Textzeile lässt sich nur sehr schwer urheberrechtlich schützen. Ein Slogan hingegen, der mit einem bestimmten Produkt oder einer Person in Verbindung gebracht wird, fällt wiederum unter das Urheberrecht.
Da es mitunter recht schwierig sein kann, genau abzuwägen, was urheberrechtlich geschützt ist und was nicht, sollte man versuchen, für die eigene Internetseite so viel wie nur möglich selbst zu schreiben und herzustellen. Und sollte man dazu nicht in der Lage sein, dann sollte man sich ganz gezielt Hilfe suchen. Es gibt viele Texter, die ganz individuelle Texte erstellen und an denen man sich als Betreiber der Internetseite die Rechte sichern kann. Meist wird für die Erstellung ein Festbetrag ausgehandelt. Dafür erhält man dann nicht nur den Text, sondern auch alle Rechte daran.

Zusammenfassung

Das Urheberrecht ist im digitalen Raum unverzichtbar, um den Schutz von Texten, Bildern und anderen Inhalten sicherzustellen. Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere das unsachgemäße Nutzen von Inhalten Dritter, können zu Schadensersatzklagen oder strafrechtlicher Verfolgung führen. Daher ist es notwendig, sich die schriftliche Genehmigung des Urhebers einzuholen.

Ein Urheber hat spezielle Rechte, wie das Veröffentlichungsrecht, die Wahl der Präsentationsart und den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Zudem kann der Urheber die Kennzeichnung des Werks bestimmen und hat das Recht, Änderungen oder die Darstellung in einem bestimmten Kontext zu genehmigen oder abzulehnen.

Der Schutz des Urheberrechts dauert in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, während der Schutz für Fotos mit Personen nach 10 Jahren endet. Urheber haben zudem das Verwertungsrecht, finanziellen Nutzen aus ihren Werken zu ziehen.

Ein Urheberrecht besteht, wenn das Werk original und nicht trivial ist. Um Risiken zu vermeiden, sollte man idealerweise eigene Inhalte für die Webseite erstellen oder professionelle Texter engagieren, um sich die Rechte an den Texten zu sichern.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist das Urheberrecht im Internet?

Das Urheberrecht im Internet bezieht sich auf den Schutz von Texten, Bildern und anderen Inhalten, die im digitalen Raum veröffentlicht werden. Es regelt die Rechte des Urhebers und legt fest, wer diese Inhalte nutzen und verbreiten darf. Jegliche Verletzungen des Urheberrechts, wie die unautorisierte Nutzung von Inhalten Dritter, können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Was sind mögliche Änderungen oder Verstöße gegen das Urheberrecht?

Mögliche Änderungen oder Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet können auftreten, wenn Inhalte ohne Zustimmung des Urhebers geändert, ergänzt oder in einem falschen Kontext dargestellt werden. Ebenso kann die unerlaubte Verlinkung zu Seiten mit fragwürdigem Inhalt eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, jede Änderung oder Anpassung von Inhalten mit dem Urheber abzusprechen.

Wie wird das Urheberrecht im Internet geschützt?

Das Urheberrecht im Internet wird durch gesetzliche Bestimmungen geschützt. In Deutschland gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, sind nach 10 Jahren nicht mehr geschützt. Um das Urheberrecht zu wahren, sollte man Inhalte, soweit möglich, selbst erstellen oder die schriftliche Genehmigung des Urhebers einholen. Auch eine eindeutige Kennzeichnung der Werke trägt zum Schutz des Urheberrechts bei.

Bildnachweis: iStock.com/Jirsak


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