Der Domainname bzw. eine Domain (deutsch: Bereich) ist ein Teilbereich des Domain Name Systems. Im Zuge eines Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle NIC (Network Information Center) ist es ein weltweit einmaliger Name, der unter der Einhaltung gewisser Regeln vom Inhaber unter einer Top-Level-Domain frei gewählt werden kann.
Top-Level-Domains sind zum Beispiel Länderabkürzungen wie .de oder .com, .org oder .net. Bei der Vergabestelle der jeweiligen Top-Level-Domain, z. B. DENIC für de-Domains, lassen sich entsprechende Domainnamen registrieren und auf einen Besitzer eintragen. Dadurch ist der Domainname geschützt und kann nur mit Zustimmung des Inhabers einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet werden, sodass beim Aufruf des Domainnamens und der zugehörigen Top-Level-Domains dann die Daten aufgerufen werden, die mit dem Internetprotokoll (IP) und dem zugehörigen Webspace verbunden sind.
Auf diese Weise kann mit jedem voll qualifizierten Domainnamen (English: Fully Qualified Domain Name) ein beliebiges virtuelles Objekt weltweit auffindbar adressiert werden. Die Verbindung zwischen dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Objekts (Daten) wird über Einträge auf Nameservern geschaffen, die auf das IP des betreffenden Servers (Aufenthaltsort) verweisen.
Aufbau einer Domain
Der Domainname ist Teil des Domain-Namen-Systems (DNS). Dieser Namensraum lässt sich als Wurzelbaum darstellen. Jeder Knoten des Baums besitzt einen Namen, der ohne den vollständigen Namen uneindeutig ist. Der rechts stehende Name, z. B. de steht in der Hierarchie des Wurzelbaums am höchsten. Links davon folgt dann der Name der Domain, die unter dieser Toplevel-Domain einem bestimmten Inhaber zugeordnet werden kann. Auf diese Weise sind die Domainnamen gegliedert.
Außerdem ist es möglich, einem voll qualifizierten Domainnamen noch weitere Namen zuzuordnen. Solche Subdomains oder Third-Level-Domains können wiederum mit unterschiedlichen Objekten, wie zum Beispiel Zielseiten einer Webseite zugeordnet werden. An der Spitze des Domainnamens steht der sogenannte Root-Level. Da dieser aus einer leeren Zeichenkette besteht, wird bei der Eingabe eines Domainnamens in einem Browser auf den Punkt verzichtet.
Das Beispiel für einen leeren Domainnamen lautet: www.beispiel.de. Das Kürzel www steht in diesem Namen lediglich für Webserver, im Gegensatz zu anderen Servertypen und Übertragungsprotokollen.
Registrierung und Erreichbarkeit einer Domain
Prinzipiell ist es auch möglich, Daten über das Internet durch die Angabe einer eindeutigen IP-Adresse aufzurufen. Diese sind aber schwer zu merken und lassen keine Verbindung mit den Inhalten zu, wie das bei einem Namen der Fall ist. Außerdem lässt sich ein Domainname auch nach einem Serverwechsel noch erreichen, da lediglich die IP geändert wird. Registriert werden muss nur die Second-Level-Domain in Verbindung mit der gewünschten Top-Level-Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle.
Eine Registrierung allein reicht aber nicht aus. Jede Domain muss auf einem oder mehreren Nameservern innerhalb einer Zonendatei vorhanden sein. In dieser Zone der übergeordneten Domain muss außerdem ein Verweis auf die Nameserver eingetragen werden. Diese Einträge nimmt der Registrar automatisch vor. In vielen Fällen übernimmt die Registrierung des Domainnamens der Provider des Webservers, von dem später die Inhalte aufgerufen werden können im Namen des Kunden. Er stellt auch die erforderlichen Nameserver zur Verfügung.
Wer feststellen will, ob ein gewünschter Domainname noch frei ist, kann zunächst bei einem Who-is-Service eine entsprechende Anfrage stellen. Hier werden in der Regel auch die Namen der Inhaber und des technischen Ansprechpartners angegeben, falls eine Übernahme des Nutzungsrechts durch Kauf erwogen wird.
Rechtliches zum Domainnamen
Die Rechtsnatur von Domains wurde in Deutschland und Europa durch verschiedene Gerichtsurteile gefestigt. Juristisch geht man davon aus, dass eine .de-Domain kein absolutes Recht darstellt, sondern einen vertraglichen Anspruch gegenüber der zuständigen Registry DENIC e. G., der auf die Nutzung der Domain gerichtet ist. Die Domain ist ein durch das Recht geschützter Vermögenswert. Insofern ist die DENIC bei einer Pfändung der Domain auch die Drittschuldnerin.
Rechtliche Probleme in Zusammenhang mit der Nutzung von Domains können auftreten, wenn eine Domain bereits registriert ist. Hier muss das Nutzungsrecht aufgrund des Domainnamensrecht geprüft werden. In einigen Urteilen zum Nutzungsrecht war von den besseren Rechten gesprochen. Besseres Recht hat zum Beispiel ein Domaininhaber, der selbst den Namen einer Domain trägt oder ein Unternehmen, das eine eingetragene Marke besitzt, die auf diesen Namen lautet. Eine Stadt oder eine Gemeinde haben nach dieser Auffassung den höchsten Vorrang.
Auch der Gebrauch des Domainnamens und Bestimmungen zum lauteren Wettbewerb spielen bei der Durchsetzung von Nutzungsrechten eine Rolle. Rechtsmittel zur Untersagung einer Nutzung reichen von der einfachen Aufforderung, über die Abmahnung bis zur Klage. Obwohl bei der Vergabe einer Domain durch die DENIC das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst,“ gilt, haben nicht die DENIC oder der Inhaber das letzte Wort, wenn es um die Nutzung eines Domainnamens geht.
Bestimmung von Domainnamen
Domainnamen werden nach ähnlichen Kriterien festgelegt, wie zum Beispiel Namen von Firmen, Organisationen und Produkten. Am beliebtesten sind allerdings sogenannte generische Domainnamen, die zum Beispiel eine Produktgruppe bezeichnen, etwa auto.de. Außerdem bietet sich die Kombination von Namen oder generischen Namen mit dem Namen der Firma oder dem Inhaber an. Diese Namen sind außerdem besonders suchmaschinenfreundlich, was die Chancen verbessert, dort unter den Suchwörtern auch gelistet zu werden. Beliebt sind auch prägnante Abkürzungen und einprägsame Fantasiewörter.