Ein Internet Service Provider (kurz: ISP, deutsch „Internetdienstanbieter“) ist eine in der Regel kommerzielle Körperschaft, welche in ihrer Kernleistung für die Wartung, Verwaltung, Bereitstellung und den Ausbau der Infrastruktur des Internets zuständig ist.
Die meisten ISP bieten neben dem Internetzugang auch weitere das Internet betreffende Dienste wie Web- oder Domainhosting an. Dabei agiert ein großer Teil bekannter ISP nicht autonom, sondern ist als Geschäftssparte in einen Telekommunikationskonzern eingeflochten. Im Zuge der Entwicklung des Internets von einem nur wenige Knoten umfassenden Militärnetzwerks zu einem flächendeckenden Forschungsnetz drang Ende der 80er Jahre auch das wirtschaftliche Potential des neuen Mediums in den Vordergrund. Als Konsequenz dieser Perspektive erschienen 1989 die ersten ISP-Pioniere auf der ökonomischen Landkarte. Danach folgte eine rasante Entwicklung des neu entstandenen Marktes, in deren Verlauf sich bis heute hunderte ISP etablierten.
Internetzugang
Die Hauptaufgabe eines ISPs ist es dem Kunden eine Schnittstelle zur Anbindung an das Internet-Backbone bereitzustellen, wozu eine Integration der Haushalte bzw. Firmensitze in das globale Netzgeflecht notwendig ist. Dies wird entweder mittels bestehender Leitungen (Kupferleitung des Telefonnetzes, Koaxialleitung des Rundfunknetzes) oder per Funk umgesetzt. Die eigentliche Übertragung auf dieser sogenannten „letzten Meile“ erfolgt über die vom ISP entwickelten Protokollstandards wie z.B. PPP over Ethernet (Telefonleitung), DOCSIS (Koaxialleitung) oder GMS (Funk).
Jeder ISP verwaltet somit seinen eigenen Teil der globalen Netzinfrastruktur mit samt Anbindung der Internetnutzer, den Netzwerkkomponenten des Backbones (hauptsächlich mit Glasfaserleitungen verkabelte Layer-3-Switches und Hochleistungsrouter) und seinen diversen Servern (Webserver, DNS-Server usw.). Die weltweite Identifikation der einzelnen Netzakteure erfolgt über die von der ICANN administrierten, global einzigartigen IP-Adressen, welche über ein hierarchisch geordnetes Verwaltungsgeflecht in Adresspaketen an Internetanbieter vergeben werden.
Die Verknüpfung der einzelnen ISPs wird per Peer und/oder Transitvertrag realisiert, so dass entweder ein kostenfreier Transfer zwischen meistens ähnlich großen Partnern ausgehandelt wird (Peering) oder der kleinere Partner gegen Gebühr seinen Traffic über das Netz eines größeren Players leitet(Transit).
Peering
Das Peering wird in die Klassen Public Peering und Private Peering unterteilt: Beim Public Peering bindet sich der Provider an einen öffentlichen Internetknoten, welcher hunderte ISP zusammengeschaltet wie z.B. den DE-CIX (German Commercial Internet Exchange) an. Diese mehrere Gebäude umfassenden Netzknoten werden meistens indirekt von ISP-Partnerschaften betrieben und verlangen pro angeschlossenen Teilnehmer einen Nutzungsobolus.
Dies ist vor allem für mittelgroße Provider von Vorteil, da diese dadurch einen Großteil des Internets erreichen und sich dadurch gegenüber reinem Transitverkehr ein Kosten– und Geschwindigkeitsvorteil ergibt. Viele Tier-1 Provider(siehe unten) meiden aus taktischen Gründen jedoch öffentliche Peering-Points, da sich mittels Private Peering ein größerer Gewinn erwirtschaften lässt. Das Private Peering wird im Gegensatz zum Public Peering unter kontrollierten Bedingungen jeweils zwischen 2 Parteien vereinbart und entweder gegen Bezahlung von autonomen an weniger autonome ISP (Paid Peering) oder gebührenfrei bei symmetrischen Synergieeffekten der Vertragspartner betrieben.
Zum Zweck der Übersicht werden ISP in Fachkreisen entsprechend ihrer Autonomie in 3 Klassen: Tier-1 bis Tier-3 eingeteilt. Nach dieser Kategorisierung nutzt ein Tier-1 Provider nur Peering um das gesamte Internet zu erreichen, ein Tier-2 Provider hat sowohl Peering als auch Transit im Programm und Tier-3 macht allein von Transitverträgen Gebrauch.
Hosting
Unter dem Begriff Hosting werden je nach Zusammenhang einzelne Internetdienstleistungen oder gesamtheitliche Servicepacks, die beim Provider angefragt werden können, zusammengefasst. Im Folgenden sollen die wichtigsten Hostingangebote kurz erläutert werden.
Beim Serverhosting vermietet der ISP seine über das Internet erreichbare Remoteressourcen wie Speicherplatz und Rechenkapazität, welche für vielfältige Zwecke wie Datenbanken, File- und Anwendungsserver aber auch komplexe Lösungen in der Cloud genutzt werden können. Die meisten Provider bieten je nach Kundenwunsch optionale Komponenten an, welche unter anderem Performance- und Sicherheitsaspekte behandeln, um den Dienst optimal an den jeweiligen Anwendungsfall anzupassen.
Das Webhosting umfasst eine ganzheitliche Lösung für die Verwirklichung einer Webpräsenz. Hierbei mietet der Kunde einen Webserver, den er zur Veröffentlichung seiner Inhalte nutzen kann, wobei in der Regel alle anderen Aspekte dem ISP überlassen werden. Auch hier kann sich der Auftraggeber seinen Dienst meistens aus vielen Zusatzmodulen individuell zusammenstellen oder sich für eines der Komplettpakete entscheiden, welche mitunter Leistungen wie Anmeldung und Verwaltung einer Domain, Backupstrategie und Umsetzung, Angriffs- und Ausfallschutz, Unterstützung von Skriptsprachen und vieles mehr beinhalten können.
Es gibt jedoch noch andere Formen des Hosting wie das Emailhosting, unter welchem die Verpachtung, Verwaltung und Betreuung von Mailservern verstanden wird, oder das Domainhosting. In allen Hostingklassen kann neben der reinen Zurverfügungstellung von Hard- und Software oftmals auch ein Beratungs- und Assistenzservice zur Problemlösung hinzugezogen werden.
Rechtliches
Seit dem 1. März 2007 gilt das Telemediengesetz in rechtlichen Fragen bezüglich der Haftung für rechtsinkompatible Inhalte auf Webseiten als rechtskräftige Referenz. Demnach ist der ISP in seiner Funktion als Accessprovider bis auf einige Ausnahmen, generell nicht für den Verkehr von rechtswidrigen Daten auf seiner bereitgestellten Infrastruktur verantwortlich. Der Hosting-Provider hingegen haftet dann, wenn illegale Inhalte trotz seiner Kenntnis nicht von dessen Webservern entfernt wurden. Auch wenn dem Provider aufgrund mangelnder Umsetzung der gesetzlichen Prüfpflicht unzulässige Inhalte nicht bekannt waren, greift per Deutschem Recht die volle Haftung.
Das Gesetz verpflichtet den ISP, im Zuge einer strafrechtlichen Verfolgung seiner Kunden über diese Auskunft zu erteilen, die in etwa der Form: Name und Adresse des Nutzers, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Verwendung einer bestimmten IP-Adresse, im Internet präsent war entspricht. Jedoch ist die Vorratsdatenspeicherung laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig und darf vom ISP nur zur Verfolgung seiner Interessen bezüglich der Abrechnung und Beseitigung von technischen Störungen geführt werden. Zu diesem Zwecke darf der Provider die Daten in keinem Fall länger als 7 Tage speichern. Aufgrund der Möglichkeit der ISP, eine höchstens 7 tägige Vorratsspeicherung mit gesetzeskonformen Argumenten zu rechtfertigen, ohne dass solch ein Tatbestand tatsächlich vorliegen muss, bleibt die Frage, ob und inwiefern Internetanbieter interne Daten Ihrer Kunden kommerziell oder anderweitig verwerten offen.