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BlacklistDas Wort „Blacklist“ heißt übersetzt „schwarze Liste“. Dies fördert zunächst Assoziationen zu finsteren Zeiten, als eine schwarze Liste Todeskandidaten oder Geächtete verzeichnete, auf welche ein Kopfgeld ausgesetzt war. Die heutige Blacklist hat die Funktion, eine Person zu einer „Persona non grata“ zu degradieren.

Der Zweck einer Blacklist

Wer heute einen Auftrag ins Netz stellt und dann aus der Masse der Internet-Gemeinde heraus einen Kunden zugewiesen bekommt, wie das etwa bei Versteigerungsportalen der Fall ist, kann sich nicht sicher sein, ob dieser Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Partnervermittlungen und andere Kontakt– und Verkaufsbörsen, gleich welcher Provenienz. Die Anonymität des Netzes macht es für die meisten Menschen unmöglich, zu verifizieren, ob das virtuelle Gegenüber überhaupt existiert und in welcher Form dies der Fall ist. Es ist im Netz nicht schwer, unter einer frei erfundenen Identität zu operieren.

Um Spaßvögeln oder auch Betrügern und Kriminellen zumindest für den Wiederholungsfall vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit der „Blacklist“: Die betreffenden Personen werden aus den Zugangsdaten für den eigenen Rechner gestrichen. Natürlich kann man hiermit nicht vorbeugen, dass jemand sich unter anderen Daten wieder Zugang verschafft, doch immerhin existiert damit ein gewisses Sicherheitssystem.

Der Nutzen einer Blacklist

Vor allem Menschen, die Geschäfte über das Netz betreiben, müssen eine Möglichkeit haben, sich vor „Wiederholungstätern“ zu schützen. Wer etwa online Schuhe vertreibt, sollte in der Lage sein, Personen von seiner Kundenliste zu streichen, die zum wiederholten Mal Mängel reklamieren und umtauschen möchten, um ein neues Paar zu erhalten. Da heute viele solcher Versandgeschäfte ohne menschliche Einwirkung automatisch geführt werden, kann man dem Rechner eine Funktion eingeben, so dass der entsprechende Kunde nach der dritten Reklamation automatisch gesperrt wird. Da das Internet bei allem Nutzen auch zu einem Tummelplatz für Betrüger, Kriminelle, Schnäppchenjäger und selbsternannte Spaßmacher geworden ist, ist es im Interesse der gesamten Netzgemeinschaft, Personen auszuschließen, welche das Netz missbrauchen.

Die Blacklist schützt im Grunde die Interessen all jener, welche, aktiv oder passiv, seriös in der virtuellen und globalen Welt Geschäfte abwickeln möchten. Durch die Sexualisierung des Netzes ist die Blacklist zumal vor allem für Frauen eine wertvolle Hilfe, um sich vor aufdringlichen oder anzüglichen Kommentaren, deren Absender und dergleichen zu schützen. Auch der sogenannte Shitstorm gibt Anlass, darüber nachzudenken, ob Blacklists nicht bereits bei ehrverletzenden Äußerungen womöglich weltweit eingesetzt werden sollten.

Die Gefahren einer Blacklist

Es wird immer heftiger diskutiert, dass etwa die USA inzwischen den Datenverkehr der gesamten Welt sammeln, um ihn nachrichtendienstlich auszuwerten. In einer rechtlichen Grauzone ist hier die Frage, was die USA eigentlich machen, falls eine Person auf verschiedenen Blacklists verzeichnet ist und dies den dortigen Behörden verdächtig erscheint.

Generell aber liegt die Gefahr von Blacklists an der möglichen Weitergabe. Gerade das Netz hat eine neue Branche des Gelderwerbs geschaffen: Das Sammeln von Daten der Nutzer, das Auswerten dieser Daten und die daraus folgende „Bewertung“ der Person, um diese für die Industrie transparent und mithin durch gezielte Werbung kommerziell angreifbar zu machen.

Wenn nun eine Person auf verschiedenen Blacklists verzeichnet ist, kann und wird dies Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit der Person und viele andere Lebensbereiche haben, wie es heute bereits passiert, wenn man „falsch“ wohnt. Bewohner kritischer Stadtteile haben erwiesen weniger Chancen auf eine Arbeit, da sie in der falschen Wohngegend wohnen.

Unter dem Begriff „Big Data“ wird diese Entwicklung bereits in den Medien thematisiert. Der „gläserne Bürger“ rückt hier näher und das große Problem des Internet ist, dass es dort keine Verjährung gibt. Wer also in einem womöglich noch nicht einmal gerichtsrelevanten Alter eine „Sünde“ im Netz begangen hat, ist für den Rest seines Lebens vorbestraft.

Die Blacklist in sozialen Netzwerken

Es ist sicher sinnvoll, dass es möglich ist, Personen, welche ehrverletzende Äußerungen abgeben, von der persönlichen Freundesliste zu streichen und den eigenen Rechner dazu anzuhalten, Anbahnungen der entsprechenden Person zu unterbinden. Allerdings neigen viele Nutzer heute dazu, alles Private zu verbreiten, so dass eine Person in einem vollkommen unbekannten Kreis diskreditiert werden kann.

Fazit

Die Blacklist ist eine sinnvolle Einrichtung: Sie erspart es dem Betreiber, sich unerwünschte Post durchlesen zu müssen und mindert die Absicht der Absender, es überhaupt zu versuchen. Zudem kommt sie der im Gesetz verbreiteten Maßnahme des Hausverbots gleich, welches in jedem intakten moralischen Empfinden als richtig erscheint. Sie ist also Schutz und Warnung für Opfer und Täter zugleich.

Was im Netz indes fehlen mag, ist ein rechtlicher Rahmen, der neben der notwendigen Funktion der Blacklist auch die üble Nachrede bewertet. Hier ist ein Manko im System: Menschen, welche Eintragungen oder andere Verfehlungen, vielleicht auch erfunden, von anderen Menschen hemmungslos verbreiten, sind bisher keiner Straftat verdächtig. Kaum einer der Täter würde es wagen, die Vorwürfe zuzugeben.

Die Blacklist ist eine gute Einrichtung, sie kann aber auch zur Gefahr werden, was Sitte und Anstand, Rücksichtnahme oder Moral betrifft.

Zusammenfassung

Eine Blacklist dient dazu, bestimmte Personen oder Einheiten im Internet als unerwünscht zu markieren, um sie von bestimmten Diensten oder Plattformen auszuschließen. Dieses Instrument kann besonders nützlich für Online-Händler sein, die sich vor Wiederholungstätern schützen wollen. Es kann aber auch im sozialen Kontext verwendet werden, etwa um Belästigungen zu unterbinden.

Trotz der Sicherheitsaspekte gibt es auch ethische und rechtliche Bedenken im Umgang mit Blacklists. Die Sammlung und Weitergabe von Daten können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit einer Person auswirken oder zu Diskriminierung führen. Darüber hinaus existiert bisher kein rechtlicher Rahmen, der den Missbrauch von Blacklists effektiv reguliert.

Im Fazit lässt sich sagen, dass Blacklists sowohl als Schutzmechanismus als auch als Warnsystem dienen können. Sie besitzen jedoch das Potential für Missbrauch und Diskriminierung, insbesondere in der Ära von Big Data. Daher ist eine rechtliche Klärung der Einsatzmöglichkeiten und Grenzen dringend erforderlich.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Blacklist?

Eine Blacklist ist eine Liste, auf der bestimmte Personen oder Einheiten markiert sind, um sie von bestimmten Diensten oder Plattformen auszuschließen. Im Kontext der Suchmaschinenoptimierung bezieht sich die Blacklist oft auf eine Liste von Websites, die von Suchmaschinen wie Google oder Bing als schädlich oder spammy eingestuft werden und deshalb in den Rankings abgestuft werden.

Wofür wird eine Blacklist verwendet?

Eine Blacklist wird verwendet, um unerwünschte Personen oder Einheiten auszuschließen. Im Zusammenhang mit der Suchmaschinenoptimierung wird eine Blacklist verwendet, um schädliche oder spammy Websites von den Suchergebnissen fernzuhalten. Dies dient dazu, die Qualität der Suchergebnisse zu verbessern und den Nutzern relevantere und sicherere Informationen zu bieten.

Wie funktioniert eine Blacklist?

Eine Blacklist funktioniert, indem sie bestimmte Personen oder Einheiten auf einer Liste markiert und den Zugriff auf bestimmte Dienste oder Plattformen blockiert. Im Fall einer Blacklist im Bereich der Suchmaschinenoptimierung werden schädliche oder spammy Websites identifiziert und von den Suchmaschinen-Algorithmen erkannt. Diese Websites werden dann in den Rankings abgestuft oder ganz aus den Suchergebnissen entfernt.

Wie kann man sich vor einer Blacklist schützen?

Um sich vor einer Blacklist zu schützen, sollte man sicherstellen, dass man sich an die Richtlinien und Best Practices hält, die von den Diensten oder Plattformen vorgegeben werden. Im Fall der Suchmaschinenoptimierung bedeutet dies, sich an die Richtlinien der Suchmaschinen zu halten, hochwertigen Inhalt zu erstellen und sicherzustellen, dass die Website technisch einwandfrei ist. Es ist auch wichtig, gefährliche oder illegale Praktiken zu vermeiden, die zu einer Blacklist-Freigabe führen könnten.

Wie kann unsere SEO-Agentur Ihnen bei Problemen mit einer Blacklist helfen?

Wenn Sie Probleme mit einer Blacklist haben, können Ihnen die Spezialisten von SEO-Analyse bei der Lösung helfen. Unsere SEO-Agentur verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Suchmaschinenoptimierung und kennt die besten Methoden, um Websites von Blacklists zu befreien. Wir können Ihre Website analysieren, potenzielle Probleme identifizieren und Maßnahmen ergreifen, um sie zu beheben. Kontaktieren Sie uns, um professionelle Hilfe bei der Blacklist-Problematik zu erhalten.

Bildnachweis: iStock.com/maybefalse


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