Gästebücher haben ihren Ursprung in der realen Welt und wurden in ähnlicher Form in das Internet übernommen. Das Gästebuch ermöglicht offline ebenso wie im Internet Besuchern, ihre Gedanken zum Angebot zu äußern oder Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen. Ebenso wie in das Gästebuch einer Kirche oder einer Gaststätte können Besucher auch in Internet-Gästebüchern Eintragungen ohne direkte Einflussnahme der das Buch zur Verfügung stellenden Stelle vornehmen.
Das Netz bietet jedoch die Möglichkeit, den Zugang zu einem Gästebuch zu beschränken und nicht erwünschte Einträge zu löschen. Diese Funktion ist dringend notwendig, da unerwünschte und unsinnige Eintragungen in Online-Gästebüchern wesentlich häufiger als in Papier-Gästebüchern zu beobachten sind. Ein Internet-Gästebuch lässt sich nicht nur auf der eigenen Webseite nutzen, sondern wird auch von Gemeinschaftsseiten wie großen Verbraucherportalen und einigen sozialen Netzwerken sowie von manchen Bookmark-Diensten zur Verfügung gestellt.
Das Gästebuch auf gemeinsamen Community-Seiten
Während die großen sozialen Netzwerke zurzeit ihren Nutzern noch kein Gästebuch zur Verfügung stellen, bildet dieses eine beliebtesten Nutzungsweisen auf einer weiterhin als Geheimtipp geltenden sozialen Plattform. Die meisten Eintragungen bestehen aus einer Kopie frei verfügbarer Bilder, welche auf unterschiedlichen Seiten zur Gratisnutzung angeboten werden. Einige Mitglieder ergänzen die Bilder durch eigene Texte.
In der Grundeinstellung ist das Gästebuch öffentlich sichtbar und ermöglicht jedem angemeldeten Mitglied das Lesen und das Vornehmen von Einträgen. Es ist jedoch möglich, die passive und aktive Gästebuchnutzung getrennt voneinander auf Freunde zu beschränken oder das Gästebuch komplett zu schließen. Des Weiteren können Nutzer vorgeben, dass sie anstelle der verbreiteten Bilder lediglich Texteinträge in ihrem Gästebuch zulassen.
Von großer Bedeutung für die Kommunikation der Mitglieder untereinander ist das Gästebuch ebenfalls auf der größten Verbraucherplattform. Diese unterscheidet zwischen einem privaten und einem öffentlichen Gästebuch. Die Trennung bezieht sich auf den Lesezugriff, das Vornehmen von Einträgen ist in allen angemeldeten Mitgliedern der Plattform in beiden Gästebüchern möglich. Gelesen werden können Beiträge im privaten Gästebuch lediglich vom jeweiligen Mitglied, während die öffentlichen Eintragungen für alle angemeldeten Mitglieder lesbar sind.
Die Kontrolle des Gästebuches obliegt dem angemeldeten Nutzer, dieser kann Beiträge nach Belieben löschen. Auf Bookmark-Seiten bereitgestellte Gästebücher können in den meisten Fällen von eingeloggten Mitgliedern gelesen werden, auf einigen Seiten ist das Gästebuch jedoch frei oder nach den Vorgaben des einzelnen Users lesbar.
Das Gästebuch auf gewerblichen Webseiten
Sowohl auf den Webseiten von Internet-Shops als auch auf den Internet-Auftritten von Restaurants und Gaststätten steht den Besuchern häufig ein Gästebuch zur Verfügung. Dieses ist öffentlich lesbar und erlaubt jedem Seitenbesucher, eigene Eintragungen vorzunehmen.
Einige Verbraucher nutzen das Gästebuch des Anbieters, um sich über dessen Bewertung durch bisherige Kunden zu informieren. Hierfür eignet sich das Buch nur bedingt, da jeder Shop und jedes Restaurant die Möglichkeit hat, kritische Einträge zu löschen. Wenn fast nur überschwängliches Lob im Gästebuch einer gewerblichen Webseite zu lesen ist, kann dies als Indiz auf das regelmäßige Wahrnehmen der Möglichkeit zum Löschen von Gästebuch-Einträgen gewertet werden.
Wenn neben guten Bewertungen wenige kritische Anmerkungen im Gästebuch vorhanden sind, deutet dieses darauf hin, dass der Betreiber diese nicht löscht, sondern sich mit Kritik auseinandersetzt. Wer selbst einen Eintrag in das Gästebuch eines gewerblichen Internet-Auftrittes vornehmen möchte, achtet auf eine freundliche Sprache und auf eine faire Bewertung.
Das Gästebuch auf privaten Webseiten
So gut wie alle kostenpflichtigen und viele kostenlose Homepages für private Nutzer sind mit der Möglichkeit zur Einrichtung eines Gästebuches verbunden, bei einigen wenigen für die ausschließliche Nutzung der Grundfunktionen kein Entgelt verlangenden Anbietern ist die Einrichtung eines Gästebuches jedoch kostenpflichtig.
Eine Alternative stellt in diesem Fall die Einbindung eines auf einem fremden Server liegenden externen Gästebuches dar. Weder für den Besucher noch für den Inhaber der Homepage führen externe Gästebücher zu einer Einschränkung der Nutzbarkeit. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Betreiber seinen Dienst einstellt und somit Inhalte verlorengehen. Das Risiko der Geschäftsaufgabe existiert jedoch auch hinsichtlich des Webspace-Providers.
Hinsichtlich der Eintragungen kann der Besitzer einer Homepage unterschiedliche Einstellungen vornehmen. Den besten Schutz vor unerwünschten Einträgen bietet die Vorgabe, dass jeder neue Kommentar erst nach der Freischaltung durch den Webmaster sichtbar wird. Wer diese nicht nutzen möchte, lässt sich per E-Mail über jeden neuen Eintrag in das Gästebuch seiner Seite informieren, so dass er nicht erwünschte Bemerkungen schnell löschen kann.
Zumindest vor automatisierten Einträgen durch Spambots schützt die CAPTCHA-Abfrage. Eine übermäßig verschnörkelte Darstellung des einzutragenden CAPTCHA ist zu vermeiden, da diese auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen das Schreiben in das Gästebuch unmöglich macht. Die grundsätzliche Sperrung des Gästebuches für Neueinträge ist zwar möglich, von den meisten Homepage-Inhabern aber nicht erwünscht.
Was gehört in ein Gästebuch?
Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich ist bei einer Kontaktaufnahme zu prüfen, ob diese besser über das Gästebuch oder mittels einer nur vom Empfänger lesbaren persönlichen Mail erfolgen soll. In ein Gästebuch gehören nur tatsächlich für die Öffentlichkeit bestimmte Mitteilungen, während alle privaten Informationen über den Menüpunkt Kontakt realisiert werden sollen. Eine scheinbare Ausnahme von dieser Regelung gilt, wenn eine Verbraucherplattform sowohl ein privates als auch ein öffentliches Gästebuch bereitstellt. Tatsächlich entspricht in diesem Fall jedoch das private Gästebuch der Kontaktfunktion und nur das öffentliche Pendant traditionellen Gästebüchern.
In der praktischen Nutzung von Gästebüchern sind sich viele Beitragsverfasser offensichtlich nicht bewusst, dass ihre Bemerkungen öffentlich lesbar sind.
Das Setzen von Links in einem Gästebuch ist grundsätzlich zulässig, zumal viele Seitenbetreiber ausdrücklich HTML-Tags zulassen. Der Link sollte allerdings zum eigenen Beitrag und zu den Inhalten einer Webseite passen und nicht erkennbar überwiegend dem Linkbuilding dienen. Einen derartigen Missbrauch des Gästebuches können Webmaster entgegenwirken, indem sie für ihr Gästebuch das nofollow-Attribut setzen.
Zusammenfassung
Gästebücher sind Kommunikationswerkzeuge, die ursprünglich in der physischen Welt existierten und später ins Internet übertragen wurden. Sie ermöglichen es den Besuchern, sowohl offline als auch online, ihre Meinungen und Gedanken zu äußern. Im Gegensatz zu physischen Gästebüchern bieten Online-Gästebücher die Möglichkeit, den Zugang zu beschränken und unerwünschte Einträge zu löschen.
In sozialen Netzwerken und Community-Seiten sind Gästebücher populär, wobei die Nutzer die Freiheit haben, ihre Datenschutzeinstellungen individuell anzupassen. Sie können auch zwischen Text- und Bildeinträgen wählen. Verbraucherportale bieten oft sowohl private als auch öffentliche Gästebücher an.
Auf gewerblichen Webseiten, wie Online-Shops oder Restaurantseiten, sind Gästebücher oft öffentlich zugänglich. Sie dienen jedoch nur bedingt als Bewertungstool, da Betreiber die Möglichkeit haben, kritische Kommentare zu entfernen.
Private Webseiten bieten häufig die Möglichkeit, ein Gästebuch einzurichten, wobei die Kontrolle über die Einträge beim Seiteninhaber liegt. Sicherheitsfeatures wie CAPTCHA können den Missbrauch durch Spambots minimieren.
Im Allgemeinen sollten Gästebuch-Einträge öffentlichkeitsgerecht sein, während private Informationen besser über persönliche Nachrichten ausgetauscht werden. Links in Gästebüchern sind meist erlaubt, sollten jedoch thematisch passen und nicht primär dem Linkbuilding dienen.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Gästebuch?
Ein Gästebuch ermöglicht Besuchern, ihre Gedanken und Meinungen zu einem Angebot zu äußern oder Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen. Es ist ein Kommunikationswerkzeug, das seinen Ursprung in der realen Welt hat und später in das Internet übertragen wurde. Gästebücher können sowohl online als auch offline genutzt werden.
Wie funktioniert ein Gästebuch auf Gemeinschaftsseiten?
Auf Gemeinschaftsseiten wie Verbraucherportalen und einigen sozialen Netzwerken können Besucher Einträge im Gästebuch vornehmen. Die meisten Eintragungen bestehen aus kopierten Bildern von frei verfügbaren Quellen, ergänzt durch eigene Texte. Die Beiträge sind öffentlich sichtbar und können von allen angemeldeten Mitgliedern gelesen werden. Der Seiteninhaber kann jedoch die passive und aktive Nutzung des Gästebuchs einschränken.
Welche Funktion hat ein Gästebuch auf gewerblichen Webseiten?
Gästebücher auf gewerblichen Webseiten wie Online-Shops oder Restaurantseiten ermöglichen es Besuchern, eigene Einträge vorzunehmen. Sie dienen oft dazu, sich über die Bewertungen anderer Kunden zu informieren. Allerdings können Betreiber kritische Einträge entfernen, wodurch eine vollständig objektive Bewertung nicht gewährleistet ist.
Wie kann ein Gästebuch auf privaten Webseiten genutzt werden?
Die meisten kostenpflichtigen und viele kostenlose Homepages bieten die Möglichkeit, ein Gästebuch einzurichten. Der Seiteninhaber kann verschiedene Einstellungen vornehmen, zum Beispiel die Freischaltung von Einträgen oder die Nutzung einer CAPTCHA-Abfrage zum Schutz vor Spam. Ein Gästebuch auf einer privaten Webseite dient der Kommunikation mit den Besuchern und kann als Feedback-Tool genutzt werden.
Was gehört in ein Gästebuch?
In ein Gästebuch gehören öffentlich für die Besucher bestimmte Mitteilungen. Es können Meinungen, Feedback, Kommentare oder Fragen zu einem Angebot oder einer Webseite hinterlassen werden. Es ist wichtig, dass die Eintragungen öffentlich lesbar und für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Private Informationen sollten über andere Kanäle ausgetauscht werden.