Eine der häufigsten Gründe für die Erstellung oder das Betreiben einer Webseite ist die Platzierung eigener oder fremder Marketinginhalte und der daraus entstehende Umsatz. Viele Unternehmen nutzen die unbegrenzten Möglichkeiten des Internet, um über Newsletter oder Gewinnspiele neue Kunden oder Interessenten zu gewinnen, die dann mittels spezieller Strategien über Onlinemarketing gebunden und gepflegt werden können. Die Kontaktaufnahme zu Neu- und Bestandskunden ist gesetzlich geregelt und bedarf einer grundlegenden Erlaubnis des Kunden.
Der Fachbegriff Single Opt In stammt aus dem Permission Marketing. Hiermit werden alle Varianten eines automatisierten Werbemittelversands abgedeckt. Viele Webseiten von Unternehmen bieten dem Interessenten unterschiedliche Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen. Meist handelt es sich hier um das automatische Zusenden von Newslettern. Viele Unternehmen generieren diese Erlaubnis (Single Opt In) für eine Kontaktaufnahme aber auch über spezielle Kontaktformulare, die die Rückantwort per E-Mail oder durch Rückruf anfordern bzw. erlauben. Der mögliche Neukunde gibt also über ein Formular seine einfache, unbestätigte Erlaubnis, unter den angegebenen Kundendaten telefonisch oder per E-Mail zu bestimmten Themen kontaktiert zu werden. Meist sind diese Erklärungen beim Single Opt In sehr allgemein gehalten und „erlauben“ dem Werbenden den Versand einer Vielzahl von Informationen. Aufgrund der fehlenden Kontrolle der Kundendaten und der unspezifischen Erlaubnis stellt das Single Opt In für Werbetreibenden und Werbeempfänger jedoch keine zufriedenstellende Lösung dar.
Rechtsgrundlage
Mit der Neufassung der Datenschutznovelle im Jahre 2008 wurden für die Werbekanäle E-Mail und Telefon umfassende Regelungen getroffen, um den Verbraucher vor unlauterer und unerwünschter Kontaktaufnahme zu schützen. Der Paragraph 7 Abs. 2 UWG legt eindeutig fest, dass der Verbraucher ohne seine eindeutige, ausdrückliche vorherige Einwilligung weder telefonisch noch per Email kontaktiert werden darf. Ohne dieses Single Opt In stellt eine Kontaktaufnahme daher eine unzumutbare Belästigung und dementsprechend eine Wettbewerbsverletzung dar. Diese Regelung wurde nur für E-Mails und den telefonischen Kontaktweg getroffen und gilt noch nicht für den herkömmlichen Postweg. Hier bestehen bisher nur die üblichen Möglichkeiten, den eigenen Briefkasten mittels entsprechender Aufkleber vor dem Einwurf unerwünschter Werbepost zu bewahren. Eine generelle Ablehnung unerwünschter Werbung besteht über den Eintrag in der Robinson – Liste, der bei Missachtung durch Unternehmen auch rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Formen der Einverständniserklärungen
Einfachste Variante für die Abgabe einer Einverständniserklärung ist das Single Opt In. Hierbei werden über ein spezielles Kontaktformular standardmäßig bestimmte Kundendaten abgefragt. Über die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ausdrücklich genannten Bestimmungen für die Kontaktaufnahme gibt der Nutzer dem Werbenden sein Einverständnis, zu einem späteren Zeitraum mit ihm Kontakt aufzunehmen. Das Single Opt In findet meist Anwendung im Bereich von Newsletter Marketing oder zur Bearbeitung von einfachen Kundenanfragen über Kontaktformulare und ist für den Aufbau einer Kundenbeziehung im Fernabsatz nur bedingt geeignet. Beim Single Opt In ist nach Eingabe der Kundendaten keine Kontrolle des tatsächlichen Kundenwunsches möglich. Dieser Form der Einverständniserklärung unterliegt also sowohl Missverständnisse als auch der Gefahr, dass Daten unberechtigt weitergegeben werden.
Daher werden für die Generierung von Kundenkontakten meist genauere Verfahren verwendet, bei denen der Interessent über Bestätigungsvarianten verifiziert werden muss. Beispielsweise wird dem Interessenten nach dem Single Opt In eine E-Mail an die registrierte Adresse zugeschickt. In dieser Bestätigungs – E-Mail wird er darauf hingewiesen, dass er sich in eine Abonnement – Liste eingetragen hat und gebeten, dieses Abonnement noch einmal über einen speziellen Link zu bestätigen. Durch dieses Double Opt In werden echte von falschen Opt Ins unterschieden und nur tatsächliche Interessenten in die Abonnementliste aufgenommen. Dieses Verfahren wird vor allem im Bereich Dialogmarketing verwendet, da seriöse Werbefirmen an der rechtlich einwandfreien Generierung von Kontaktdaten interessiert sind, um einerseits rechtliche Folgen zu vermeiden und andererseits unnötige Kosten zu verhindern.
Ein ähnliches Verfahren findet im Telefon Marketing Anwendung. Aufgrund der weiter steigenden Anzahl von Beschwerden durch Verbraucher über unerlaubte Telefonwerbung sind seriöse Werbefirmen bestrebt, ihre eigene Fehlerquote zu minimieren. Da Verbraucher über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor Werbung ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung geschützt werden sollen, ist es für den Werbenden immens wichtig, eine Rechtssicherheit für den ersten Kundenkontakt herzustellen. Ein Single Opt In stellt diese Sicherheit nicht her, da nicht gewährleistet werden kann, dass der Empfänger des Anrufes auch tatsächlich diese Daten bereitgestellt hat. Daher nutzen vor allem Callcenter verschiedene Techniken, um eingetragene Telefonnummern zu prüfen.
Die erste Möglichkeit ist die so genannte Telefonnummern Validierung. Hierbei will der Werbetreibende Unternehmen erst einmal feststellen, ob die eingetragenen Kundendaten tatsächlich existieren. Mittels Anpingen wird dem hinterlegten Telefonanschluss ein technisches Signal übermittelt. Das Telefon klingelt dabei nicht, aber der Versender bekommt eine Rückantwort, inwieweit es sich bei dem angerufenen Gerät um ein Telefon oder Faxgerät handelt. Bei einem Single Opt In würden zwar eine Vielzahl von Kundendaten erhoben und kontaktiert werden, aber allein die Fehlerquote bezüglich nicht vergebener Nummern und Faxgeräten würde die Effizienz eines Callcenters beispielsweise erheblich senken. Die Telefonnummern Validierung kann allerdings nur die bereits eingetragenen Telefon Daten sortieren und Fehlnummern löschen.
Eine Rechtssicherheit wird erst aufgebaut, wenn der Empfänger der Werbung vor deren Versendung eindeutig noch einmal seine Einwilligung bestätigt. Da beim Single Opt In auch fremde Kundendaten angegeben werden könnten, würde sich der Werbetreibende auch ohne eigenes Verschulden strafbar machen. Daher nutzen Marketingunternehmen verschiedene Formen der Telefon Verifizierung. Meist werden hierzu verschiedene Formen von Bestätigungscodes verwendet, die der Werbeempfänger dann über die Tastatur des Telefons oder über seinen Rechner eintragen muss.
Generell stellt also das Single Opt In eine sehr einfache und fehlerträchtige Form der Einverständniserklärung dar. Werbefirmen sind meist daran interessiert, nur wirkliche Interessenten zu kontaktieren und nutzen daher verschiedene Weiterentwicklungen des Single Opt In. Aufgrund der Novellierungen im Bereich Verbraucherschutz sind die Hürden für Werbefirmen erheblich erhöht worden. Allerdings im Prinzip zu beiderseitigem Nutzen. Einerseits kann der Verbraucher durch die Überwachung und Reglementierungsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur vor unlauterer Werbung geschützt werden. Andererseits betreiben die Werbefirmen zwar höheren Aufwand, waren aber gezwungen, hochwertigere Kundendaten zu generieren. Das kommt wiederum auch dem Werbetreibenden zu Gute, da er somit prozentuell wesentlich mehr wirkliche Neukunden kontaktiert und den Kundenkontakt effizienter gestalten kann.