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UmlautdomainsDer ursprüngliche Domainstandard sah nur die Verwendung von Kleinbuchstaben des lateinischen Standardalphabets sowie ausgewählter Satzzeichen und der Ziffern von 0 bis einschließlich 9 vor. Die ursprüngliche Auswahl der lateinischen Schriftzeichen entspricht den Zeichen, welche in fast allen Sprachen mit lateinischer Schrift zumindest in Fremdwörtern verwendet werden. Für andere Zeichen wie Sonderzeichen des lateinischen Alphabetes und die Schriftzeichen anderer Sprachen waren Ersatzschreibweisen oder eine Umschrift notwendig. Die inzwischen eingeführten Umlautdomains erlauben auch Sonderzeichen und nicht im erweiterten lateinischen Alphabet enthaltende Schriftzeichen. Weiterhin unterscheiden Domainnamen nicht zwischen der Großschreibung und der Kleinschreibung, die entsprechende Regel wurde bei der Einführung der Umlautdomains vom lateinischen Alphabet auf andere Großbuchstaben kennende Schriftsysteme übertragen. Das heutige lateinische Standardalphabet entspricht nicht exakt den Schriftzeichen des klassischen Latein, denn dieses unterschied weder i von j noch u von v. Zudem kann Latein wahlweise mit und ohne Bezeichnung der Vokallängen geschrieben werden, während der anfänglich verwendete Domainstandard keine Längsstriche kannte. Dass der ursprüngliche Standard der Domainnamen vollständig auf dem englischen Alphabet beruht, ist ebenfalls als Übertreibung zu werten, denn zumindest in wissenschaftlichen Texten ist die Verwendung der Ligatur æ bei Fachbegriffen durchaus üblich.

Umlautdomains und andere Bezeichnungen

Die Bezeichnung der Sonderzeichen nutzenden Domains als Umlautdomains beruht darauf, dass die meisten Sonderzeichen der deutschen Sprache Umlaute darstellen. Strenggenommen sind ä, ö und ü nur dann Umlaute, wenn sie bei der Beugung oder der Wortbildung aus einem ursprünglichen a, o oder u entstehen und nicht, wenn sie in einzelnen Wörtern wie üben eigenständig vorkommen. Zudem existiert im Deutschen mit dem ß ein weiteres Sonderzeichen, welches keinen Umlaut wiedergibt. In anderen Sprachen stellen Sonderzeichen Längen, die palatale Aussprache von Konsonanten oder eine Nasalierung dar. Einige Sonderzeichen wie das türkische ? werden je nach Position im Wort weich ausgesprochen oder dienen als Anzeige einer Vokaldehnung. Das katalanische ?l bezeichnet die getrennte oder lange Aussprache der Schriftzeichen anstelle der ohne Punkte zu sprechenden Erweichung. In weiteren Schriftsystemen stehen Sonderzeichen für nur in wenigen Sprachen vorhandene Laute. Nicht zu vergessen sind die Akzentzeichen, welche überwiegen die Betonung, auf Ungarisch, Kurdisch oder Tschechisch jedoch die Vokallänge angeben. Da Umlaute keineswegs den häufigsten Grund für die Einführung von Sonderzeichen in lateinische Alphabete darstellen, sind für die diese verwendenden Internetadressen Begriffe wie Sonderzeichendomains oder internationale Domains am sinnvollsten. Die offizielle Bezeichnung lautet internationalisierte Domains beziehungsweise International Domain Name (IDN).

Was galt vor der Einführung der Umlautdomains?

Vor der Einführung von Umlautdomains sah das DNS (Domain Name System) eine automatische Auflösung der nicht zulässigen Zeichen gemäß der landesüblichen Umschreibung vor. In der Praxis verzichteten Provider auf die automatische Veränderung der gewünschten Domainnamen und wiesen bei einer gewünschten Registrierung darauf hin, dass im gewünschten Namen nicht zulässige Zeichen vorhanden waren. Diese Vorgehensweise ermöglichte dem Kunden, anstelle der üblichen Umschreibung eine Alternative zu wählen und das ß als sz wiedergeben zu lassen oder das ä, ö oder ü durch ein einfaches a, o oder u zu ersetzen. Diese einfache Ersetzung ist in den baltischen und vielen slawischen Sprachen ohnehin üblich. Umlautdomains konnten in Liechtenstein bereits 2003 registriert werden, während sie mit einer .de-Endung erst seit 2010 zugelassen sind. Die technischen Voraussetzungen zur Einführung von Umlautdomains einschließlich des Umwandlungsverfahrens Punycode für Sonderzeichen lagen ebenfalls schon 2003 vor. Als Grund für die verzögerte Zulassung von Umlautdomains durch die DENIC wurde das erwartete geringe Interesse angegeben, welches sich später jedoch nicht vollständig bestätigen sollte. Im Gegensatz zu Umlautdomains mit lateinischen Buchstaben sind Domainnamen mit hebräischen, griechischen, arabischen und anderen Zeichen erst seit dem Jahr 2010 technisch umsetzbar.

Welche Sonderzeichen sind in Umlautdomains erlaubt?

Welche Sonderzeichen für Umlautdomains zulässig sind, entscheidet die jeweilige Domain-Registrierungsstelle (Domain Name Registry, Network Information Center). Die DENIC hat für Deutschland neben den deutschen Sonderzeichen zahlreiche Zeichen aus weiteren Sprachen wie dem Lettischen, Türkischen, Dänischen, Estnischen und Litauischen sowie Akzentbuchstaben zugelassen, während eu-Domains alle in einer europäischen Sprache existenten Schriftzeichen enthalten können. Eine Eingrenzung der für Umlautdomains erlaubnisfähigen Zeichen besteht in der Hinsicht, dass diese in UNICODE darstellbar sein müssen. Eine zweite Einschränkung besteht in der Nichtunterscheidung zwischen der Groß- und Kleinschreibung.

Wofür sind Umlautdomains nützlich?

Wer mit Sonderzeichen geschriebene Nachnamen wie Müller oder Schröder trägt, muss bei der Domain-Anmeldung seinen Namen nicht mehr gegenüber der üblichen Schreibweise verändern. Da die DENIC unter anderem auch Domainnamen mit dänischen, baltischen, türkischen und polnischen Sonderzeichen gestattet, besteht die Möglichkeit zur Übernahme der Originalschreibweise auch für zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund. Grundvoraussetzung für das Aufrufen von Umlautdomains über den Domainnamen ist, dass der verwendete Browser diese Funktion unterstützt. Das gilt für alle aktuellen Browser, eine Aktualisierung veralteter Programme ist kostenlos möglich.

Umlautdomains erzeugen Barrieren

Das Eintippen von Umlautdomains ist erschwert, wenn die dafür erforderlichen Zeichen nicht von der verwendeten Tastaturbelegung unterstützt werden. Das trifft bei den Homepages von in Deutschland lebenden Personen oder tätigen Unternehmen zu, wenn andere Sonderzeichen als ß, ä, ö oder ü verwendet werden. Bei Akzentzeichen besteht die Barriere nur, wenn der verwendete Treiber keine Tottaste erlaubt und die Hardware zugleich nicht mit einer zusätzlichen Compose-Taste ausgestattet ist. Die Erschwernis lässt sich durch die Verwendung der Alt+Gr-Taste mitsamt des Ziffernblocks umgehen, allerdings setzt diese Methode die Kenntnis des für jedes einzugebende Sonderzeichen gültigen Codes voraus, welche bei den meisten Internet-Nutzern nicht erwartet werden kann. Alternativ lassen sich die Homepage-Adressen von Umlautdomains mithilfe der Funktion zum Einfügen von Sonderzeichen zunächst in einem Textverarbeitungsdokument darstellen und anschließend in die Browserzeile kopieren. Diese Möglichkeit empfinden die meisten Nutzer jedoch als umständlich, so dass sie zum Teil auf den Besuch von Homepages mit Umlautdomains verzichten. Dass jede Webseite auch über die Eingabe ihrer nummerischen IP-Adresse aufrufbar ist, hat kaum praktischen Wert, da sich fast niemand diese umfangreiche Ziffernfolge merkt. Somit besteht bei der Nutzung von Smartphones zumeist keine realistische Möglichkeit, die Adressen von Umlautdomains mit ausländischen Sonderzeichen einzugeben, denn ein Textverarbeitungsprogramm ist auf internetfähigen Mobiltelefonen zumeist nicht vorhanden und die Ziffernreihe bietet im Gegensatz zu einem Ziffernblock nicht die Möglichkeit zur Eingabe von Zeichencodes mithilfe der Alt+Gr-Taste. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Umlautdomains mit anderen als den im Deutschen häufigen Sonderzeichen als zusätzliche Domains zu einer herkömmlichen Domain und nicht als ausschließliche Homepages zu registrieren.

Zusammenfassung

Umlautdomains ermöglichen die Verwendung von Sonderzeichen und nicht nur von Standard-Lateinbuchstaben in Domainnamen. Die offizielle Bezeichnung für diese Art von Domains ist International Domain Name (IDN). Ursprünglich basierten Domainnamen nur auf dem lateinischen Alphabet, wobei die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung irrelevant ist.

Vor der Einführung von Umlautdomains mussten Nutzer alternative Schreibweisen für nicht zugelassene Zeichen verwenden. Zum Beispiel konnte das deutsche „ä“ durch „ae“ ersetzt werden. In Deutschland sind Umlautdomains seit 2010 erlaubt, obwohl die technischen Voraussetzungen bereits 2003 gegeben waren.

Die Domain-Registrierungsstellen legen fest, welche Sonderzeichen für Umlautdomains erlaubt sind. In Deutschland sind beispielsweise auch Zeichen aus anderen Sprachen wie Türkisch oder Dänisch zulässig.

Umlautdomains sind besonders nützlich für Personen mit Sonderzeichen in ihren Namen. Allerdings können sie bei der Eingabe Schwierigkeiten bereiten, vor allem wenn die erforderlichen Zeichen nicht von der Tastaturbelegung unterstützt werden.

Wegen dieser potenziellen Barrieren wird empfohlen, Umlautdomains zusätzlich zu einer herkömmlichen Domain zu registrieren, insbesondere wenn ungewöhnliche Sonderzeichen verwendet werden.

Häufige Fragen und Antworten

Was sind Umlautdomains?

Umlautdomains sind Domainnamen, die Sonderzeichen wie ä, ö, ü oder ß enthalten. Sie ermöglichen die Verwendung von nicht-standardmäßigen Buchstaben in Internetadressen.

Welche Zeichen sind in Umlautdomains erlaubt?

Die erlaubten Zeichen in Umlautdomains hängen von der jeweiligen Domain-Registrierungsstelle ab. In Deutschland sind neben den deutschen Sonderzeichen auch Zeichen aus anderen Sprachen wie dem Türkischen oder Dänischen zugelassen.

Wofür sind Umlautdomains nützlich?

Umlautdomains sind besonders nützlich für Personen mit Sonderzeichen wie ä, ö, ü oder ß in ihren Namen. Sie ermöglichen die Verwendung der Originalschreibweise ohne die Notwendigkeit einer Umschreibung.

Bildnachweis: iStock.com/solidcolours


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