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AutovervollständigungEine der am häufigsten genutzten Funktionen bei der Suche im Internet ist die Autovervollständigung. Der englische Begriff, der sehr häufig verwendet wird, lautet Autocomplete-Function. Der Nutzer muss dabei nur die ersten Buchstaben eines Wortes und manchmal sogar nur einen Buchstaben eingeben und das System sucht selbstständig danach, wie das gewünschte Wort lauten könnte.

Die Autovervollständigung wird von den großen Suchmaschinen ebenso verwendet wie von den Betriebssystemen von Handys oder Smartphones. Die Funktion hat viele Vorteile. Zum einen erspart sie viel Arbeit, weil die Wörter nicht zu Ende getippt werden müssen, zum anderen erscheint bei dem Suchvorschlag die korrekte Schreibweise. Fehlerhafte oder erfolglose Suchen gehören damit der Vergangenheit an. Außerdem ist das Angebot an Vorschlägen sehr groß, dass sich dem Nutzer viele weitere Suchmöglichkeiten erschließen. Bei neueren Systemen werden die bisherigen Suchen gespeichert und in einem Extra-Kasten erneut vorgeschlagen.

Einfache Suche durch Autovervollständigung

Die Suche mit der Autovervollständigung im Internet verläuft in allen Bereichen ähnlich. In das Suchfeld wird der gewünschte Begriff oder eine Wortkombination eingegeben. Daraufhin erscheint ein Drop-down-Menü mit den passendsten Zuordnungen. Der Nutzer klickt die Zeile an, die ihm am sinnvollsten erscheint, und wählt damit einen Begriff oder eine Kombination aus mehreren Begriffen aus. Bei der Anzeige der Vorschläge wird unter anderem die IP des suchenden Rechners berücksichtigt. So kann ein Nutzer vom Computer im Büro ganz andere Suchergebnisse erhalten als vom heimischen Rechner im Nachbarort.

Die Häufigkeit der Eingabe entscheidet über die Auswahl

Nach welchen Algorithmen die Vorschläge der Autovervollständigung ausgewählt werden, ist das Geheimnis der großen Anbieter. Sicher ist, dass vor allem am häufigsten gesuchten Begriffe im Suchfeld erscheinen. Intelligente Suchmaschinen und Betriebssysteme protokollieren das Nutzerverhalten und richten ihre Autovervollständigung darauf ein. Bei den großen Suchmaschinen spielt die Häufigkeit, mit der bestimmte Begriffe in das Suchfeld eingegeben werden, eine große Rolle. Je mehr Menschen bestimmte Worte und Wortkombinationen in das Suchfeld eingeben, um so höher wertet die Autovervollständigung diese Begriffe und wirft sie bei weiteren Suchen an den obersten Stellen aus.

Beispiele für eine Autovervollständigung

Nicht nur im Internet funktioniert die Autovervollständigung. Auch bei Handys oder Smartphones ist eine automatische Wort- oder Phrasenvervollständigung integriert. Genaugenommen sind die Entwickler des Handys die Erfinder der Autovervollständigung. Sie entwickelten das sogenannte T9 Verfahren, die Abkürzung für „Text on 9 keys“. Mit diesem Programm wird dem Nutzer beim Schreiben von SMS-Nachrichten oder anderen Schreibarbeiten ein bestimmtes Wort zur Auswahl angeboten. Tippt der Nutzer zum Beispiel das Wort „gut“ mittels der Zahlen auf der Handytastatur ein, erscheinen Vorschläge wie „guten“, „gute“ oder „gutes“ auf dem Display. Der Nutzer kann nun auswählen, ob das passende Wort dabei ist und es gegebenenfalls anklicken. Falls das Wort nicht dabei ist, weil das Wort „Guthaben“ gesucht wird, reicht meist ein weiterer Buchstabe wie in diesem Fall das „h“ aus, um neue Vorschläge zu erhalten. Auch bei der Auswahl von Telefonnummern kann die Autovervollständigung aktiviert sein.

Das Internet hat die Autovervollständigung weiterentwickelt. Neben den Suchmaschinen bieten auch die meisten Schreib- und Arbeitsprogramme eine Autovervollständigung an. Manche Programme nehmen bereits vom Nutzer einmal verwendete Begriffe in ihren Speicher auf und vervollständigen bei neuen Eingaben die Wörter auf diese Weise. Bei ständig wiederkehrenden Texten ist das für den Nutzer von Vorteil, weil er die Worte nicht immer wieder neu schreiben muss.

Eine weitere Form der Autovervollständigung ist die Verwendung von Textbausteinen. Der Nutzer kann bestimmte Formeln, Absätze oder einzelne Sätze einmal in das Programm eingeben und mit einem Schlüssel versehen. Nutzt er diesen Schlüssel, erscheint der ganze eingegebene Textbaustein automatisch in den Gesamttext integriert.

Ein kleines Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: Der Textbaustein lautet: Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen. Als Schlüssel für die Autovervollständigung wird „mfg“ eingegeben. Schreibt der Nutzer jetzt dieses Kürzel, erscheint der ganze Text automatisch. So praktisch diese Funktion auch häufig ist, nicht immer ist sie eine Arbeitserleichterung. Wenn häufig veränderte Texte und Wörter eingegeben werden, ist die automatische Vervollständigung eher hinderlich. In solchen Fällen lässt sie sich aber auch deaktivieren.

Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Autovervollständigung

Ein ganz neues Problem hat sich in den letzten Jahren bei der Autovervollständigung bei Suchmaschinen ergeben. Vor allem der Marktführer Google hat seine Funktionen derart ausgeweitet, dass als Suchvorschlag neben einem Begriff oder Namen weitere Stichworte angegeben sind. Bei vielen Suchen ist diese Autovervollständigung sinnvoll. Wird beispielsweise der Begriff „Scharlach“ eingegeben, kann der Nutzer unter Zusätzen wie „Fieber“, „Behandlung“ oder „Symptome“ auswählen. In vielen Fällen allerdings werden durch die vorgeschlagene Kombinationen Persönlichkeitsrechte verletzt.

Prominentestes Beispiel dafür ist die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, Bettina Wulff, deren Name in Verbindung mit unpassenden Stichworten aus dem Rotlicht-Milieu im Menü erscheint. Je mehr Nutzer nach Bekanntwerden der Gerüchte um Frau Wulff die beiden Begriffe in das Suchfeld eingaben, umso höher rutschte der Suchvorschlag bei weiteren Suchen. Letztlich reicht es aus, nur die ersten Buchstaben des Nachnamens einzugeben, um als Vorschlag den Vornamen und Begriffe wie „Escort“ oder „Rotlicht Milieu“ zu erhalten. Nachdem kürzlich der Bundesgerichtshof einem Kläger Recht gab, der sich gegen die Suchverschläge der Autovervollständigung wehrte, ist eine Änderung der bisherigen Praktiken zu erwarten. Der Kläger, ein Unternehmer, erlitt nicht nur einen finanziellen Schaden dadurch, dass bei der Eingabe seines Namend immer der Zusatz Scientology erschien, obwohl er mit der Sekte in keinem Zusammenhang steht. Der BGH wies Google an, dafür zu sorgen, dass diese Kombination aus dem Suchergebnis ausgefiltert wird.

Urteil des BGH stärkt die Rechte der Nutzer

Zwar hat Google bereits eine Filterfunktion, die bestimmte Begriffe aus Bereichen wie Rassismus, Rechtsextremismus etc. herausfiltert, doch der Filter greift nicht dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wie die Filterfunktion, die aus über 200 Faktoren gebildet wird, genau funktioniert, darüber hüllt sich Google in Schweigen. Es darf jedoch als sicher gelten, dass sich nach dem richtungsweisenden Urteil des BGH, das die Nutzerrechte stärkt, die Praxis von Google und anderen Suchmaschinen ändern wird, um einer Flut von Klagen entgegenzuwirken. Bisher haben betroffene Personen, die sich durch die Autovervollständigung in ihren Rechten eingeschränkt sehen, nur die Möglichkeit, vor Gericht eine Klage gegen den Konzern und andere Anbieter einzureichen.

Zusammenfassung

Autovervollständigung ist eine weitverbreitete Funktion in Suchmaschinen und Betriebssystemen von Mobilgeräten, die die Eingabe von Suchbegriffen erleichtert. Sie bietet eine schnelle, fehlerfreie Suche und schlägt mehrere Optionen vor, die auf vorheriges Nutzerverhalten und Algorithmen basieren. Die Funktion hat viele Vorteile wie Zeitersparnis und Verbesserung der Schreibgenauigkeit, kann aber auch problematisch sein, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzt.

Die Auswahl der Vorschläge basiert auf komplexen Algorithmen, die oft das Geheimnis der Anbieter sind. Sie berücksichtigen die Häufigkeit der Begriffseingabe und personalisieren die Autovervollständigungs-Funktion je nach IP-Adresse und vorherigem Suchverhalten.

Die Autovervollständigungs-Funktion ist nicht nur auf Suchmaschinen beschränkt, sondern auch in Textverarbeitungsprogrammen und Smartphones integriert. Dort können Nutzer Textbausteine verwenden und ihre Arbeit effizienter gestalten. Die Technologie ist jedoch anpassbar und kann deaktiviert werden, wenn sie mehr hinderlich als hilfreich ist.

Rechtliche Herausforderungen ergeben sich, wenn die Autovervollständigung Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat jedoch Nutzerrechte gestärkt und erfordert eine Anpassung der bisherigen Praktiken von Suchmaschinenanbietern.

Die Filterfunktionen von Suchmaschinen sind nicht immer ausreichend, um Persönlichkeitsrechte zu schützen. Nach richtungsweisenden Urteilen ist jedoch eine Änderung der Praktiken zu erwarten, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist die Autovervollständigung?

Die Autovervollständigung ist eine Funktion, die in Suchmaschinen und Betriebssystemen von Mobilgeräten verwendet wird. Sie vervollständigt automatisch Wörter oder Phrasen, während der Nutzer sie eingibt. Das System sucht selbstständig nach passenden Vorschlägen, basierend auf häufig gesuchten Begriffen und dem Nutzerverhalten.

Wie funktioniert die Autovervollständigung im Internet?

Bei der Autovervollständigung im Internet gibt der Nutzer den gewünschten Begriff oder eine Wortkombination in das Suchfeld ein. Das System zeigt dann ein Drop-down-Menü mit den passendsten Vorschlägen an. Der Nutzer kann eine Zeile auswählen und somit einen Begriff oder eine Kombination auswählen. Die Autovervollständigung basiert auf einem Algorithmus, der unter anderem die IP-Adresse des Nutzers berücksichtigt.

Welche Rolle spielt die Häufigkeit der Eingabe bei der Autovervollständigung?

Die Autovervollständigung basiert auf dem Nutzerverhalten und den häufigsten gesuchten Begriffen. Die Suchmaschinen protokollieren das Suchverhalten und berücksichtigen die Eingabe-Häufigkeit bestimmter Begriffe. Je häufiger ein Begriff eingegeben wird, desto höher wird er in der Autovervollständigung angezeigt.

Bildnachweis: iStock.com/glegorly


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