Ein Abschnitt zum Haftungsausschluss, im Englischen Disclaimer genannt, ist ein optionaler Bestandteil einer Webseite. Mit diesem Element will der Webseitenbetreiber erläutern, in welchem Umfang er für eigene Inhalte, verlinkte Seiten oder fremde Inhalte verantwortlich ist. Ein Disclaimer kann gesetzliche Haftungsregeln jedoch weder pauschal aufheben noch verbindlich zu Lasten Dritter verändern.
Inhalte des Haftungsausschlusses auf Webseiten
Die Anforderungen an rechtliche Hinweise ändern sich mit dem Fortschreiten der Technik und der Rechtslage. Ein häufiger Bestandteil sind Aussagen zum Inhalt der Seite. Der Inhaber bzw. Autor übernimmt dabei beispielsweise keine Gewähr für die Aktualität, die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhaltes, auch wenn er mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt wurde. In solchen Absätzen wird darüber hinaus häufig versucht, die Haftung für die Nutzung oder Nichtnutzung des Webseitencontents einzuschränken. Ein Ausschluss greift allerdings nur, soweit die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ihn zulassen. Verweise auf §§ 7 ff. TDG und das Gesetz über die Nutzung von Telediensten sind heute veraltet, da das Teledienstgesetz außer Kraft getreten ist. Auf mögliche, auch kurzfristige Änderungen der Inhalte kann weiterhin hingewiesen werden.
Die Haftung für Links wird häufig in einem weiteren Abschnitt behandelt. Der Autor kann darauf hinweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Verlinkung keine rechtswidrigen Inhalte auf den direkt oder indirekt verlinkten Webseiten bekannt waren. Eine pauschale Distanzierung von allen verlinkten Inhalten befreit ihn jedoch nicht automatisch von einer möglichen Verantwortung. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Kontext des Links, die Kenntnis von einem Rechtsverstoß und die Reaktion nach einem entsprechenden Hinweis. Im Einzelnen können mögliche Schreibzugriffe wie Foren, Gästebücher, Linkverzeichnisse oder Datenbanken erwähnt werden. Für eigene oder redaktionell kontrollierte Inhalte lässt sich die Verantwortung aber nicht allein durch eine Erklärung an externe Seitenbetreiber oder Nutzer abgeben.
Ein dritter Abschnitt beschäftigt sich mit dem Urheberrecht für die eingesetzten Texte, Bilder, Grafiken, Videos oder Tondokumente. Einerseits beziehen sich diese Ausführungen auf Inhalte, die selbst geschaffen wurden. Diese können nach dem deutschen Urheberrecht geschützt sein und dürfen ohne Genehmigung nicht ohne Weiteres verbreitet, bearbeitet oder in einer sonstigen Form verwertet werden. Andererseits werden Aussagen zur Nutzung von nicht selbst erstelltem Inhalt getroffen. Der Autor kann versichern, die Rechte anderer an ihrer Urheberschaft zu wahren und auf eigene Inhalte oder lizenzfreien Content zurückzugreifen. Dabei ist zu beachten, dass auch vermeintlich lizenzfreie Inhalte konkreten Lizenzbedingungen unterliegen können. Weiterhin kann klargestellt werden, dass die Rechte benannter Marken oder Warenzeichen beim jeweiligen Eigentümer liegen und durch die reine Nennung nicht darauf zu schließen ist, dass diese Rechte Dritter nicht geschützt sind.
Eine weitere wichtige Komponente rechtlicher Webseitenhinweise ist der Datenschutz. Datenschutzinformationen sollten allerdings nicht lediglich in einem allgemeinen Haftungsausschluss versteckt werden, sondern die tatsächlich erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten verständlich und konkret erläutern. Dazu gehören je nach Webseite insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen. Die Freiwilligkeit einer Dateneingabe hängt vom jeweiligen Vorgang ab; bei Verträgen können bestimmte Angaben für den Vertragsschluss oder dessen Durchführung erforderlich sein. Auch die unerwünschte Nutzung der im Impressum angegebenen Informationen für Werbung kann thematisiert werden. Eine solche Erklärung ersetzt jedoch weder gesetzlich erforderliche Datenschutzinformationen noch eine gegebenenfalls notwendige Einwilligung.
Im Zuge der technologischen Entwicklung rückte die Einbindung von Google-Diensten, Facebook, Twitter sowie weiteren Social Media-Anwendungen stärker in den Fokus. Cookies sind auf dem Endgerät gespeicherte Informationen; Web Beacons sind kleine eingebundene Elemente, über die beispielsweise Aufrufe oder Interaktionen erfasst werden können. Ob Google AdSense, Google Analytics oder andere Dienste Cookies und vergleichbare Technologien einsetzen, welche Daten dabei verarbeitet werden und ob eine Einwilligung erforderlich ist, muss anhand der konkreten Einbindung geprüft und in den Datenschutzinformationen zutreffend beschrieben werden. Der früher angebotene Dienst Google +1 erforderte ein Google+-Profil, ist aber kein aktueller Dienst mehr: Die Abschaltung von Google+ für Privatnutzer begann 2019. Pauschale Hinweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen von Google oder anderen Anbietern reichen für die Beschreibung der eigenen Datenverarbeitung regelmäßig nicht aus. Bei externen Diensten sollte klar erkennbar sein, welcher Anbieter beteiligt ist und welche Verarbeitung tatsächlich stattfindet.
Den Abschluss eines Disclaimers bildet häufig eine salvatorische Klausel, um bei fehlender Rechtswirksamkeit eines Abschnittes die Gültigkeit der anderen Regelungen aufrechtzuerhalten. Auch eine solche Klausel kann unwirksame Haftungsausschlüsse nicht automatisch heilen und ist kein Ersatz für inhaltlich passende Formulierungen.
Für und Wider des Haftungsausschlusses
Auf Webseiten ist ein Haftungsausschluss häufig pauschal formuliert: Der Webseiteninhaber distanziert sich von sämtlichen fremden Inhalten und den Inhalten verlinkter Seiten. In diesem Zusammenhang wird oft auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 verwiesen. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Disclaimer ableiten. Die Entscheidung wird in verbreiteten Mustertexten häufig verkürzt wiedergegeben und belegt gerade nicht, dass eine pauschale Distanzierung sämtliche Linkrisiken beseitigt. Obwohl Disclaimer sich in der Gestaltung von Webseiten in weiten Teilen durchgesetzt haben, sind ihre juristische Konsequenz sowie die Außenwirkung gegenüber dem Kunden umstritten. Kein verantwortungsvoller Inhaber einer Webseite sollte wissentlich auf Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten verlinken. Eine mögliche Außenwirkung pauschaler Formulierungen ist der Eindruck des Webseitennutzers, dass verlinkte Inhalte nicht sorgfältig ausgewählt wurden oder der Webseiteneigner die von anderen eingesetzten Inhalte sowie Links nicht angemessen überprüft.
Das frühere Teledienstgesetz (TDG) regelte Verantwortlichkeiten von Diensteanbietern, ist aber seit 2007 außer Kraft. Deshalb sollte § 8 TDG nicht mehr als aktuelle Rechtsgrundlage angegeben werden. Nach den jeweils anwendbaren heutigen Vorschriften besteht für Anbieter grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, sämtliche fremden Informationen dauerhaft auf mögliche Rechtsverstöße zu überwachen. Erlangen Verantwortliche konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, können jedoch Prüf- und Handlungspflichten entstehen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall und von der Art des Dienstes ab.
Ob ein Disclaimer sinnvoll ist und welche Formulierungen zulässig sind, lässt sich daher nicht allein mit einem allgemeinen Muster beantworten. Webseitenbetreiber sollten zunächst prüfen, welche eigenen Inhalte, Nutzerbeiträge, externen Links, Medien und Dienste tatsächlich vorhanden sind. Bei rechtlich bedeutsamen oder geschäftlichen Angeboten kann eine auf den konkreten Fall zugeschnittene Prüfung erforderlich sein.
Haftungsausschluss in E-Mails
Ein typisches Beispiel für die Verwendung eines Disclaimers sind E-Mails. Unter dem Text der E-Mail werden Anweisungen für den Fall gegeben, dass E-Mails nicht beim beabsichtigten Empfänger eintreffen. Hierbei wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass der Inhalt nur für den Adressaten bestimmt ist. Bei versehentlichem Empfang soll der Leser den Inhalt nicht weiterverwenden, den Absender über den fälschlichen Posteingang informieren und die Nachricht gegebenenfalls löschen. Eine Weiterleitung an andere Personen sollte ohne sichere Kenntnis des richtigen Empfängers unterbleiben. Dieser Haftungsausschluss kann zusätzlich zu der bei bestimmten geschäftlichen E-Mails vorgeschriebenen Signatur eingefügt werden, ist jedoch von dieser unabhängig.
Ein E-Mail-Disclaimer verhindert nicht, dass eine Nachricht bereits beim falschen Empfänger angekommen ist, und begründet allein nicht automatisch Vertraulichkeitspflichten. Vertrauliche Informationen sollten deshalb nur über angemessen geschützte und korrekt adressierte Kommunikationswege versendet werden.
Zusammenfassung
Ein Haftungsausschluss, auch als Disclaimer bekannt, ist ein optionaler Teil einer Webseite, mit dem der Webseitenbetreiber seine Verantwortungsbereiche erläutern möchte. Er kann Abschnitte enthalten, die sich mit der Richtigkeit der Inhalte, der Haftung für Links zu anderen Seiten und dem Urheberrecht auseinandersetzen. Ein pauschaler Text schützt jedoch nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen und kann gesetzliche Haftungsregeln nicht außer Kraft setzen. Datenschutzinformationen und Angaben zum Einsatz von Cookies oder anderen Tracking-Technologien sollten die tatsächlichen Verarbeitungen konkret beschreiben und nicht lediglich als allgemeiner Disclaimer formuliert werden.
Die Relevanz und die Anforderungen an rechtliche Hinweise ändern sich mit der technologischen Entwicklung und der Rechtslage. Juristisch gesehen ist der Haftungsausschluss kein Allheilmittel und kann die Einhaltung allgemeiner Gesetze nicht ersetzen. Verweise auf das frühere Teledienstgesetz sind veraltet. Maßgeblich ist vielmehr, welche Inhalte und Dienste eine Webseite tatsächlich anbietet, welche Verantwortung der Betreiber besitzt und wie er auf konkrete Hinweise zu möglichen Rechtsverletzungen reagiert.
Der Haftungsausschluss findet auch in E-Mails Anwendung. Dort dient er hauptsächlich dazu, einen irrtümlichen Empfänger über die vorgesehene Vertraulichkeit und das gewünschte weitere Vorgehen zu informieren. Trotz der Verbreitung solcher Disclaimer ist ihre juristische Wirksamkeit begrenzt und vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Häufige Fragen und Antworten
Ein Haftungsausschluss, auch als Disclaimer bezeichnet, ist ein optionaler Bestandteil einer Webseite oder E-Mail, mit dem der Verantwortliche den Umgang mit bestimmten Haftungsfragen erläutern möchte. Ein Disclaimer kann beispielsweise Aussagen zur Aktualität eigener Inhalte oder zu externen Links enthalten. Er setzt gesetzliche Haftungsregeln jedoch nicht außer Kraft und bietet keine automatische rechtliche Absicherung.
Der Inhalt sollte zur konkreten Webseite passen. Denkbar sind Aussagen zur Aktualität eigener Inhalte, zu externen Links, zum Urheberrecht und zu Nutzerbeiträgen. Datenschutz, Cookies und externe Dienste benötigen dagegen konkrete Informationen über die tatsächliche Datenverarbeitung und sollten nicht nur pauschal in einem Disclaimer erwähnt werden. Veraltete Mustervorlagen mit Verweisen auf das frühere Teledienstgesetz sollten nicht ungeprüft übernommen werden.
Ein Haftungsausschluss ist keine rechtliche Garantie. Ob einzelne Formulierungen wirksam sind, hängt von ihrem Inhalt, dem konkreten Angebot und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ab. Pauschale Distanzierungen beseitigen eine mögliche Verantwortung für eigene oder verlinkte Inhalte nicht automatisch. Im Streitfall ist die konkrete rechtliche Bewertung maßgeblich.
