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Reconsideration Request

Bild: Symbolbild „Überdenken“ – der Reconsideration Request ist ein Antrag auf Überdenken einer manuellen Abstrafung durch Google („manuelle Maßnahmen“).

Für Betreiber von Webseiten mit kommerziellem Hintergrund kann es finanziell sehr bedeutsam sein, an welcher Stelle im Ranking die eigene Webseite im Zusammenhang mit einem Suchbegriff angezeigt wird. Ähnlich wie bei den Suchergebnissen bei einer eBay-Einkaufstour richtet sich der potentielle Interessent oder Konsument meist nach den ersten angezeigten Ergebnissen.

Hierbei sollte klar sein, dass die Position der eigenen Webseite nicht ausschließlich durch ihre Relevanz für einen fraglichen Begriff bestimmt wird. Nein, besonders der Aufbau der Webseite und ihre professionelle Gestaltung können ihre Platzierung im Ranking erheblich beeinflussen.

In diesem Zusammenhang stellt der Reconsideration Request einen Antrag auf eine erneute Prüfung der fraglichen Webseite dar. Die Gründe, warum ein solcher Reconsideration Request nötig wird, können sehr vielfältig sein. Der Anlass ist aber auf jeden Fall die Platzierung. Entweder ist die eigene Webseite gar nicht im Ranking platziert oder sie wurde aufgrund neuer Untersuchungen oder neuer Richtlinien erheblich schlechter eingestuft als bisher.

Suchmaschinenoptimierung: Anforderungen an Webmaster am Beispiel Google

Wie jede andere Suchmaschine auch, arbeitet Google nach bestimmten Prinzipien, wie das Ranking einer Webseite beim jeweiligen Suchbegriff bestimmt wird. Diese Ergebnisse lassen sich durch die Kenntnisse dieser Algorithmen und durch das Befolgen einiger Hinweise für Webmaster positiv beeinflussen.

Generell stellen Suchmaschinen bestimmte qualitative Ansprüche an Webseitenbetreiber. Hiermit soll verhindert werden, dass Betreiber, die unseriöse Ziele verfolgen oder hauptsächlich Spam-Inhalte anbieten, im Ranking dauerhaft vor seriösen Betreibern stehen.

Möchte ein Webseitenbetreiber die Überprüfung der Webseite beantragen, so reicht er über die Google Webmaster Tools einen Reconsideration Request ein. Darauf findet bei Google eine erneute Überprüfung der Webseite statt, es wird eine Bewertung anhand verschiedener Kriterien durchgeführt.

Richtlinien für Webmaster am Beispiel Google

Punkt 1 beim Reconsideration Request sind Kriterien, die das Design der Website und deren Inhalt betreffen. Hier legt Google beispielsweise viel Wert darauf, dass die entsprechende Webseite klar strukturiert ist. Hierzu ist es empfehlenswert, die Struktur der eigenen Website in einer Sitemap niederzulegen. Google bevorteilt die Verlinkung über Textlinks. Daher sollten alle relevanten Verknüpfungen ausschließlich über Textlinks erfolgen.

Werden trotzdem Bilder verwendet, so sollten diese unbedingt mit dem entsprechenden Content beschrieben werden. Besonders wichtig sind die korrekte Funktion der Website und die vorherige Definition der zu verwendenden Suchbegriffe. Eine Anpassung des eigentlichen Inhalts (Content) an die entsprechenden Suchbegriffe macht also Sinn.

Punkt zwei unter den einzuhaltenden Richtlinien beim Reconsideration Request ist die technische Seite. Hier macht Google relativ klar definierte Vorschriften bezüglich der Überprüfbarkeit der Website. Alle technischen Richtlinien beziehen sich auf die Funktionsweise der von den Suchmaschinen eingesetzten Bots oder Crawler, die Websites automatisch besuchen, untersuchen und katalogisieren. Von deren fehlerfreier Arbeit hängt es ab, wie hoch die Relevanz der eigenen Seite für einen bestimmten Suchbegriff eingestuft wird.

Warum ein Reconsideration Request?

Einer der Gründe für die Notwendigkeit, einen Reconsideration Request zu stellen, kann also sein, dass die Website beim erstmaligen Katalogisieren nicht korrekt analysiert werden konnte. Hierzu muss der Webmaster darauf achten, dass die Crawler die eigene Website überhaupt komplett lesen können. Diese automatischen Suchprogramme hangeln sich über alle Textlinks von Content zu Content. Werden sie dabei beispielsweise durch den Seitenaufbau oder bestimmte Inhalte behindert, crawlen sie möglicherweise nicht die komplette Website.

Hier bietet Google in den hauseigenen Webmaster-Tipps viele Hinweise, wie man beispielsweise über die Datei „robots.txt“ genau festlegen kann, welche Bereiche der Website zu crawlen sind. Enorm wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Funktion „If-Modified-Since“.

Google- Ergebnisse können auch hierdurch beeinflusst werden, da man über diese Funktion Informationen an Google weiterleiten kann, welche Inhalte sein dem letzten Crawlen geändert worden sind. Ebenfalls sehr wichtig ist die regelmäßige Überprüfung der Leistung der eigenen Website. Wenn sie nicht in allen Browsern korrekt angezeigt werden kann, führt dies unweigerlich zu schlechteren Ranking-Ergebnissen.

Reconsideration Request und die Qualität der Website

Der schwierigste Punkt der Richtlinien sind die Kriterien im Hinblick auf die Qualität der Website. Hier gilt das Grundprinzip, dass die eigene Website dem Benutzer dienen sollte und nicht vorrangig für die bessere Position im Ranking programmiert sein sollte. Alle Suchmaschinen-Betreiber versuchen mittels verschiedener Strategien, Spam– Seiten zu finden und aus ihren Rankings zu entfernen.

Würde man also eine bestimmte Domain mit der entsprechenden Website erwerben, so hätte man später sicher genügend Gründe, mit dem derzeitigen Ranking unzufrieden zu sein. Dieser Grund ist sicher einer der häufigsten für die Stellung eines Reconsideraton Request.

In diesem Abschnitt listet Google eine ganze Reihe von Methoden auf, die unweigerlich zur Verschlechterung der Rankings oder zur kompletten Entfernung der Website führen. Beispielsweise sanktioniert Google die Verwendung von kopierten oder automatische generierten Inhalten. Ähnlich gefährlich ist die Verwendung von irreführenden Weiterleitungen, Keywords, die zur eigentlichen Website keinen Bezug haben oder verborgene Links.

Generell unerwünscht sind Websites, die darauf abzielen, Schad-Programme zu installieren oder Daten über Phishing auszuspähen. Die Verwendung von Hallway-Pages oder Doorway-Pages, die falsche Zusammenfassung einer Website für Rich Snippets und die Vorhaltung verschiedener Websites für die Suchmaschine auf der einen Seite (Textform) und den Nutzer auf der anderen Seite (Flash o.ä.) würden ebenfalls zu erheblichen Problemen führen. Dieses Cloaking wird von Google meist als Betrug gewertet.

Diese Vorschriften gelten nicht nur für die selbst definierte Website, der Webmaster muss diese Richtlinien auch für andere Nutzer gewährleisten. Würde also ein Fremd-Nutzer der Website Spam-Inhalte hinterlegen, wäre immer der eigentliche Betreiber geschädigt.

Reconsideration Request: Die Vorgehensweise

Vor der Antragstellung, die eigene Website neu überprüfen zu lassen, sollte die Hinterfragung der eigentlichen Gründe für die aufgetretenen Gründe sein. Google kennt für verschiedene „Vergehen“ auch verschiedene Strafen. Hat der jetzige oder vorherige Webmaster beispielsweise spezielle künstliche Verlinkungen gezielt gekauft, dann wird Google das Ranking für dieses oder mehrere Keywords verschlechtern (Keyword Penalty).

Hat der Websitebetreiber Schadprogramme oder andere bannwürdige Dateien auf einer Seite verbreitet, wird Google diese Seite über eine URL-Penalty abstrafen oder aus dem Index nehmen. Da auch Cloaking zu dieser Strafe führen kann, wäre bei einer Entfernung der bemängelten Techniken gute Aussicht auf Erfolg für einen Reconsideration Request gegeben. Seiten mit für den Nutzer nicht relevanten oder „nutzlosen“ Inhalten können von Google über die so genannte Folder-Penalty geblockt werden.

Diese Strafe ist, wenn sie verhängt wurde, sicher gut über einen Reconsideration Request abzuwenden. Hier weist Google darauf hin, dass bestimmte Bereiche der eigenen Website den Google-Richtlinien nicht entsprechen. Da aber der restliche Teil der Website keiner Strafe unterliegt, sollte der Webmaster in der Lage sein, die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Reconsideration Request zu schaffen.

Liegen keine Mitteilungen über Strafen vor, muss der Webmaster einige einfache Schritte durchführen. Zuerst sollte überprüft werden, ob die eigene Website überhaupt noch im Google-Index vertreten ist. Mittels der Anfrage „site:domain.de“ listet Google automatisch auf, wie viele Dokumente bei Google über die eigene Website vorliegen. Nächster Schritt ist die Anmeldung bei den Google Webmaster Tools.

Hier bieten sich viele verschiedene Tools, die neben diversen Warnungen auch eine Vielzahl von Statistiken anbieten. Über die Webmaster Tools erhält man die nötigen Informationen, aufgrund welcher Probleme das Ranking negativ beeinflusst wurde. Einer Behebung dieser Probleme und dem darauffolgenden Reconsideration Request steht dann nichts mehr im Wege.

Zusammenfassung

Ein Reconsideration Request ist ein Antrag an Google, die manuelle Abstrafung einer Webseite zu überdenken. Die Platzierung einer Webseite im Suchmaschinenranking ist nicht nur von ihrer Relevanz zu einem Suchbegriff abhängig, sondern auch von ihrer Gestaltung und Struktur. Der Antrag wird gestellt, wenn eine Webseite im Ranking fehlt oder ihre Platzierung aufgrund neuer Kriterien oder Untersuchungen erheblich verschlechtert wurde.

Google legt bei der Bewertung einer Webseite besonderen Wert auf Design und Inhalt. Webseiten sollten klar strukturiert sein, relevante Textlinks verwenden und Inhalte richtig beschreiben. Technische Aspekte, wie die Überprüfbarkeit durch Crawler, sind ebenfalls entscheidend, um eine korrekte Analyse und Katalogisierung durch Google zu gewährleisten.

Die Qualität einer Webseite ist ausschlaggebend für ihre Platzierung im Google Ranking. Google verfolgt Websites, die Spam-Inhalte oder irreführende Informationen bieten. Bevor man einen Reconsideration Request einreicht, sollten Webmaster die Google-Richtlinien überprüfen und sicherstellen, dass ihre Webseite den Anforderungen entspricht. Bei festgestellten Verstößen können spezifische Strafen verhängt werden, welche durch den Antrag möglicherweise rückgängig gemacht werden können.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Reconsideration Request?

Ein Reconsideration Request ist ein Antrag an Google, die manuelle Abstrafung einer Webseite zu überdenken. Die Platzierung einer Webseite im Suchmaschinenranking ist nicht nur von ihrer Relevanz zu einem Suchbegriff abhängig, sondern auch von ihrer Gestaltung und Struktur. Der Antrag wird gestellt, wenn eine Webseite im Ranking fehlt oder ihre Platzierung aufgrund neuer Kriterien oder Untersuchungen erheblich verschlechtert wurde.

Warum wird ein Reconsideration Request gestellt?

Ein Reconsideration Request wird gestellt, wenn eine Webseite bei der Katalogisierung durch Google nicht korrekt analysiert wurde. Mögliche Gründe können sein, dass die Webseite nicht komplett von den Crawlern gelesen werden konnte oder dass bestimmte Richtlinien von Google nicht eingehalten wurden. Durch einen Reconsideration Request kann die Webseite erneut überprüft und gegebenenfalls eine Verbesserung des Rankings erreicht werden.

Welche Anforderungen stellt Google an Webseitenbetreiber?

Google stellt bestimmte qualitative Ansprüche an Webseitenbetreiber, um sicherzustellen, dass sie seriöse Inhalte bieten und keine Spam-Inhalte verbreiten. Zu den Anforderungen gehören unter anderem eine klare Struktur der Webseite, die Verwendung von Textlinks für relevante Verknüpfungen und eine korrekte Beschreibung von Bildern. Außerdem sollten die technischen Richtlinien von Google eingehalten werden, um eine reibungslose Analyse und Katalogisierung der Webseite zu ermöglichen.

Welche Rolle spielt die Qualität der Website beim Reconsideration Request?

Die Qualität der Website spielt eine entscheidende Rolle bei einem Reconsideration Request. Google legt großen Wert darauf, dass Webseiten nützliche und relevante Inhalte bieten und keine Spam-Seiten sind. Daher sollten Websites keine kopierten oder automatisch generierten Inhalte enthalten und keine irreführenden Informationen oder schädlichen Programme verbreiten. Wenn eine Website den Qualitätsstandards von Google nicht entspricht, kann dies zu einer Abstrafung führen. Durch einen Reconsideration Request kann die Webseite erneut überprüft werden, um die Qualität zu verbessern und das Ranking positiv zu beeinflussen.

Wie wird ein Reconsideration Request gestellt?

Um einen Reconsideration Request zu stellen, muss man über die Google Webmaster Tools einen Antrag einreichen. Vor der Antragstellung sollte jedoch überprüft werden, welche Gründe zu den negativen Ranking-Ergebnissen geführt haben. Es ist wichtig, mögliche Verstöße gegen die Google-Richtlinien zu identifizieren und zu beheben. Nach der Antragstellung wird die Webseite erneut von Google überprüft, um festzustellen, ob die Probleme behoben wurden und eine Verbesserung des Rankings möglich ist.

Bildnachweis: iStock.com/SIphotography


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